GEMEINDE NEWS
 

Gemeinderatssitzung vom 16. März 2004

Wechsel im Gemeinderat
Gemeinderat Ing. Franz Fischer, seit 1993 im Gemeinderat tätig und langjähriger Obmann des Raumplanungsausschusses, hat sein Gemeinderatsmandat mit Wirkung 29. Februar 2004 zurückgelegt. Für ihn wurde Ing. Werner Offenbacher als neuer Gemeinderat angelobt. Er wird alle Ausschuss-Funktionen von Ing. Franz Fischer, mit Ausnahme des Obmannes des Raumplanungsausschusses, übernehmen.

Marktgemeindeamt - Sitzungssaal
Aufgrund des Volkszählungsergebnisses 2001, mit dem die Markt-gemeinde Unterpremstätten die 3000-Einwohner-Marke überschritten hat, wird der Gemeinderat nach der nächsten Gemeinderatswahl im März 2005 statt aus 15 Mitgliedern aus 21 Mitgliedern bestehen. Deshalb fasste der Gemeinderat bereits im Vorjahr einen Grundsatzbeschluss den Sitzungs - und Trauungssaal, der fast 30 Jahr "am Buckel" den heutigen Anforderungen anzupassen. Nachdem über den Umfang der durchzu-führenden Arbeiten noch kein endgültiges Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde der Bauausschuss beauftragt, die erforderlichen Ab-klärungen vorzunehmen.

Oberflächenentwässerung im Bereich der Schule
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2004 das Techn. Büro Ing. Gerhard Agrinz GmbH. mit der Erstellung von Unterlagen für eine neue Variante der Oberflächenentwässerung "Oberpremstätten Mitte" beauftragt, die im Bau- und Wegeausschuss beraten wurde. Für diese neue Trasse, die nunmehr über den Parkplatz beim Rüsthaus, weiter über die Zufahrtsstraße zum Friedhof und die Landesstraße L 303 querend, über das Areal des Sportparks Richtung Laabach führen wird, wird das Techn. Büro Ing. Gerhard Agrinz GmbH. so rasch wie möglich die Einreichunterlagen für die Förderung durch Bund und Land Steiermark sowie die Ausschreibungsunterlagen erstellen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wird versucht werden, das Einvernehmen herzustellen.

Straßenbauarbeiten
Nach Vorberatungen im Bau- und Wegeausschuss hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst, im Jahr 2004 folgende Straßenbau-vorhaben durchzuführen:

Gehsteig Raiffeisenstraße
Neugestaltung Vorplatz Gemeinde / Raiffeisenbank

Dem Ansuchen der Anrainer des Privatweges "Sackgasse" um Gewährung eines Zuschusses für die Asphaltierung der Straße wurde vom Gemeinderat abgelehnt, da nur bei Erklärung eines Privatweges zum öffentlichen Interessentenweg (Straße kann von jedermann befahren werden bzw. es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs-ordnung) ein 50%iger Zuschuss gewährt wird. Eine Zustimmung für die Erklärung zum öffentlichen Interessentenweg wird von den Grund-eigentümer aber abgelehnt.

Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat hat im Jahre 2000 eine Flächenwidmungsplanänderung (2.38) vorgenommen, mit der die Grundstücke 270/2, 223/13 und 223/14, alle KG Oberpremstätten (Eigentümer: Fa. austriamicrosystems AG) in einem Ausmaß von 19.816 m2 der Kategorie "Industrie- und Gewerbegebiet J/1" zugeordnet wurden. Im Rahmen der Revision des Flächenwidmungsplanes 3.0 wurde diese Änderung eingearbeitet, wobei das Grundstücke 223/14 vom Raumplaner irrtümlicherweise nicht einbezogen wurde. Deshalb musste ein zusätzliches Änderungsverfahren (3.02 bzw. 3.03) eingeleitet werden, dass nunmehr vom Gemeinderat positiv abgeschlossen werden konnte.

Für das im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes 3.0 neu ausgewiesene "Aufschließungsgebiet für reines Wohnen" östlich des Trummerweges hat der Gemeinderat am 15. Juli 2003 den von Architekt Dipl. Ing. Herfried Peyker erstellten Bebauungsplan genehmigt. Da die damals zum Teil offen gebliebene Zufahrtsfrage mittlerweile geklärt werden konnte, hat der Gemeinderat beschlossen, die Festlegung der Grundstücke 66/2, 66/1 und 431/101, alle KG Unterpremstätten, als Aufschließungsgebiet aufzuheben und diese Grundstücke dem vollwertigen Bauland der Kategorie "reines Wohnen" zuzuordnen.

Der Raumplanungsausschuss hat sich in einigen Sitzungen mit den nach Eintritt der Rechtskraft des neuen Flächenwidmungsplanes 3.0 (27. Februar 2003) eingelangten Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes beschäftigt. Nach Abwägung aller für die Raumordnung einzubeziehenden Kriterien hat der Gemeinderat beschlossen bei einigen Ansuchen entsprechende Änderungsverfahren einzuleiten:

"Großes" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren 3.04:
a.) Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 63/14, KG Hautzendorf, im Ausmaß von 4.018 m2, von derzeit "Freiland" in "Aufschließungsgebiet - allgemeines Wohnen"
b.) Umwandlung der Grundstücke 214/1, 214/2 und einer Teilfläche des Grundstückes 221, KG Hautzendorf, im Ausmaß von 8.224 m2, von derzeit "Freiland" in "allgemeines Wohngebiet"
c.) Umwandlung der Grundstücke 364/1 und 362, KG Unterpremstätten, im Ausmaß von 8.009 m2 von derzeit "Aufschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbe J/1" in "Aufschließungsgebiet - allgemeines Wohnen"
d.) Umwandlung von Teilflächen der Grundstücke 402/77, 402/73 und 402/64, alle KG Unterpremstätten, im Ausmaß von 1.741 m2, von derzeit "Freiland" in "reines Wohngebiet"

"Kleines" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren 3.05:
a.) Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 296/1, KG Oberpremstätten, im Ausmaß von 2.954 m2, von derzeit "Freiland" in "Aufschließungsgebiet - reines Wohnen"
b.) Erhöhung der Bebauungsdichte von derzeit 0,40 auf 0,50 für die Grundstücke 378/5, 378/3 und 378/6, alle KG Unterpremstätten
c.) Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 96/1, KG Unterpremstätten, im Ausmaß von 1.016 m2, von derzeit "Freiland" in "Dorfgebiet"

Drei Ansuchen um Umwandlung von Flächen von derzeit "Freiland" in "Wohngebiet" wurden vom Gemeinderat abgelehnt, da sich diese außerhalb der im Siedlungsleitbild festgelegten absoluten Siedlungsgrenzen befinden.

Vergabe der Gemeindejagd
Die Berechtigung für die Jagd im Gemeindegebiet von Unterpremstätten hat der Gemeinderat bereits seit zwei Jagdpachtperioden an die Jagdgesellschaft Unterpremstätten-Süd für die Katastralgemeinde Unterpremstätten und an die Jagdgesellschaft Unterpremstätten-Nord für die Katastralgemeinden Hautzendorf und Oberpremstätten vergeben. Von diesen beiden ortsansässigen Jagdgesellschaften wurde nunmehr das Ersuchen um Verlängerung der bestehenden Jagdpachtverträge um weitere neun Jahre eingebracht. Der Gemeinderat hat diesem Wunsch entsprochen.


18. März 2004