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Gemeinderatssitzung vom 16. März 2004
Wechsel im Gemeinderat
Gemeinderat Ing. Franz Fischer, seit 1993 im Gemeinderat tätig und
langjähriger Obmann des Raumplanungsausschusses, hat sein Gemeinderatsmandat mit
Wirkung 29. Februar 2004 zurückgelegt. Für ihn wurde Ing. Werner Offenbacher als
neuer Gemeinderat angelobt. Er wird alle Ausschuss-Funktionen von Ing. Franz Fischer,
mit Ausnahme des Obmannes des Raumplanungsausschusses, übernehmen.
Marktgemeindeamt - Sitzungssaal
Aufgrund des Volkszählungsergebnisses 2001, mit dem die Markt-gemeinde Unterpremstätten
die 3000-Einwohner-Marke überschritten hat, wird der Gemeinderat nach der nächsten
Gemeinderatswahl im März 2005 statt aus 15 Mitgliedern aus 21 Mitgliedern bestehen.
Deshalb fasste der Gemeinderat bereits im Vorjahr einen Grundsatzbeschluss den Sitzungs
- und Trauungssaal, der fast 30 Jahr "am Buckel" den heutigen Anforderungen anzupassen.
Nachdem über den Umfang der durchzu-führenden Arbeiten noch kein endgültiges Einvernehmen
erzielt werden konnte, wurde der Bauausschuss beauftragt, die erforderlichen Ab-klärungen
vorzunehmen.
Oberflächenentwässerung im Bereich der Schule
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2004 das Techn. Büro Ing. Gerhard
Agrinz GmbH. mit der Erstellung von Unterlagen für eine neue Variante der
Oberflächenentwässerung "Oberpremstätten Mitte" beauftragt, die im Bau- und Wegeausschuss
beraten wurde. Für diese neue Trasse, die nunmehr über den Parkplatz beim Rüsthaus, weiter
über die Zufahrtsstraße zum Friedhof und die Landesstraße L 303 querend, über das Areal des
Sportparks Richtung Laabach führen wird, wird das Techn. Büro Ing. Gerhard Agrinz GmbH. so
rasch wie möglich die Einreichunterlagen für die Förderung durch Bund und Land Steiermark
sowie die Ausschreibungsunterlagen erstellen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wird
versucht werden, das Einvernehmen herzustellen.
Straßenbauarbeiten
Nach Vorberatungen im Bau- und Wegeausschuss hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss
gefasst, im Jahr 2004 folgende Straßenbau-vorhaben durchzuführen:
Gehsteig Raiffeisenstraße
Neugestaltung Vorplatz Gemeinde / Raiffeisenbank
Dem Ansuchen der Anrainer des Privatweges "Sackgasse" um Gewährung eines Zuschusses für die
Asphaltierung der Straße wurde vom Gemeinderat abgelehnt, da nur bei Erklärung eines Privatweges
zum öffentlichen Interessentenweg (Straße kann von jedermann befahren werden bzw. es gelten die
Bestimmungen der Straßenverkehrs-ordnung) ein 50%iger Zuschuss gewährt wird. Eine Zustimmung für
die Erklärung zum öffentlichen Interessentenweg wird von den Grund-eigentümer aber abgelehnt.
Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat hat im Jahre 2000 eine Flächenwidmungsplanänderung (2.38) vorgenommen, mit
der die Grundstücke 270/2, 223/13 und 223/14, alle KG Oberpremstätten (Eigentümer: Fa.
austriamicrosystems AG) in einem Ausmaß von 19.816 m2 der Kategorie "Industrie- und
Gewerbegebiet J/1" zugeordnet wurden. Im Rahmen der Revision des Flächenwidmungsplanes 3.0
wurde diese Änderung eingearbeitet, wobei das Grundstücke 223/14 vom Raumplaner
irrtümlicherweise nicht einbezogen wurde. Deshalb musste ein zusätzliches Änderungsverfahren
(3.02 bzw. 3.03) eingeleitet werden, dass nunmehr vom Gemeinderat positiv abgeschlossen
werden konnte.
Für das im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes 3.0 neu ausgewiesene
"Aufschließungsgebiet für reines Wohnen" östlich des Trummerweges hat der Gemeinderat
am 15. Juli 2003 den von Architekt Dipl. Ing. Herfried Peyker erstellten Bebauungsplan
genehmigt. Da die damals zum Teil offen gebliebene Zufahrtsfrage mittlerweile geklärt werden
konnte, hat der Gemeinderat beschlossen, die Festlegung der Grundstücke 66/2, 66/1 und
431/101, alle KG Unterpremstätten, als Aufschließungsgebiet aufzuheben und diese Grundstücke
dem vollwertigen Bauland der Kategorie "reines Wohnen" zuzuordnen.
Der Raumplanungsausschuss hat sich in einigen Sitzungen mit den nach Eintritt der Rechtskraft
des neuen Flächenwidmungsplanes 3.0 (27. Februar 2003) eingelangten Ansuchen um Änderung des
Flächenwidmungsplanes beschäftigt. Nach Abwägung aller für die Raumordnung einzubeziehenden
Kriterien hat der Gemeinderat beschlossen bei einigen Ansuchen entsprechende Änderungsverfahren
einzuleiten:
"Großes" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren 3.04:
a.) Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 63/14, KG Hautzendorf, im Ausmaß von
4.018 m2, von derzeit "Freiland" in "Aufschließungsgebiet - allgemeines Wohnen"
b.) Umwandlung der Grundstücke 214/1, 214/2 und einer Teilfläche des Grundstückes 221,
KG Hautzendorf, im Ausmaß von 8.224 m2, von derzeit "Freiland" in "allgemeines Wohngebiet"
c.) Umwandlung der Grundstücke 364/1 und 362, KG Unterpremstätten, im Ausmaß von 8.009 m2 von
derzeit "Aufschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbe J/1" in "Aufschließungsgebiet - allgemeines
Wohnen"
d.) Umwandlung von Teilflächen der Grundstücke 402/77, 402/73 und 402/64, alle KG
Unterpremstätten, im Ausmaß von 1.741 m2, von derzeit "Freiland" in "reines
Wohngebiet"
"Kleines" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren 3.05:
a.) Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 296/1, KG Oberpremstätten, im Ausmaß
von 2.954 m2, von derzeit "Freiland" in "Aufschließungsgebiet - reines Wohnen"
b.) Erhöhung der Bebauungsdichte von derzeit 0,40 auf 0,50 für die Grundstücke 378/5,
378/3 und 378/6, alle KG Unterpremstätten
c.) Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 96/1, KG Unterpremstätten, im Ausmaß
von 1.016 m2, von derzeit "Freiland" in "Dorfgebiet"
Drei Ansuchen um Umwandlung von Flächen von derzeit "Freiland" in "Wohngebiet" wurden vom
Gemeinderat abgelehnt, da sich diese außerhalb der im Siedlungsleitbild festgelegten
absoluten Siedlungsgrenzen befinden.
Vergabe der Gemeindejagd
Die Berechtigung für die Jagd im Gemeindegebiet von Unterpremstätten hat der Gemeinderat
bereits seit zwei Jagdpachtperioden an die Jagdgesellschaft Unterpremstätten-Süd für die
Katastralgemeinde Unterpremstätten und an die Jagdgesellschaft Unterpremstätten-Nord für
die Katastralgemeinden Hautzendorf und Oberpremstätten vergeben. Von diesen beiden
ortsansässigen Jagdgesellschaften wurde nunmehr das Ersuchen um Verlängerung der bestehenden
Jagdpachtverträge um weitere neun Jahre eingebracht. Der Gemeinderat hat diesem Wunsch
entsprochen.
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