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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 13. September 2005
Flächenwidmungsplan
Für die Änderung des Bebauungsplanes "Am Wolfsgrund", wonach allseits offene Carports bis maximal 40 m2 auch außerhalb der Baugrenzlinien
errichtet werden können, wurde ein Verfahren nach dem Stmk. Raumordnungsgesetz durchgeführt. Nach Anhörung der an das Bebauungsplangebiet
angrenzenden Grundstückseigentümer hat der Gemeinderat die Endbeschlussfassung vorgenommen und die Verfahrensunterlagen der Fachabteilung
13 B des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt.
Damit die Errichtung von zwei getrennten zweigeschossigen Objekten auf einem Grundstück möglich ist, wurden beim Bebauungsplan "Sonnenhöhe"
(westlicher Bereich der Schulstraße) die Bauplätze 5 und 6 zu einem einzigen Bauplatz zusammengefasst. Auch in diesem Fall wurde ein
Änderungsverfahren mit Anhörung der betroffenen und angrenzenden Grundstückseigentümer durchgeführt. Nach der positiven Endbeschlussfassung
durch den Gemeinderat wurden die Verfahrensunterlagen ebenfalls der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung übermittelt.
Die beabsichtigten Änderungen im Bebauungsplan "Sigmund" (Brunnenweg) betreffen die Baugrenzlinien bei Hauptobjekten, die Erweiterung der
Dachformen auf flache Walm- und Pultdächer sowie eine zeitgemäße Anpassung der Materialien zur Dachdeckung. Nach Anhörung der an das
Bebauungsplangebiet angrenzenden Grundstückseigentümer hat der Gemeinderat die Endbeschlussfassung vorgenommen und die Verfahrensunterlagen
der Fachabteilung 13 B des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt.
Beim Bebauungsplan "Trummerweg" wurde seitens der betroffenen Grundeigentümer um eine Änderung angesucht. Diese betrifft eine Verlegung der
Umkehre in den Bereich zwischen den beiden südlichen Teilparzellen Nr. 4 und 5 sowie eine teilweise Anpassung der östlichen Abgrenzung des
Planungsareals entsprechend der Ausweisung im Flächenwidmungsplan. Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, ein Verfahren zur Änderung dieses
Bebauungsplanes einzuleiten.
Für die im Bereich des Samitz- bzw. Kratochwill-Teiches bestehenden Badehütten, welche im Flächenwidmungsplan als "Aufschließungsgebiet für
Ferienwohnungen" ausgewiesen sind, wurde vom Büro Dipl. Ing. Hierzegger, Graz, eine Bebauungsrichtlinie erstellt, die allen betroffenen und
angrenzenden Grundstückseigetümern zur Stellungnahme übermittelt wurde. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens fasste der Gemeinderat einen
positiven Endbeschluss für diese Bebauungsrichtlinie und hat die betroffenen Grundstücke in vollwertiges Bauland umgewandelt. Auch in diesem
Fall werden die Verfahrensunterlagen der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung übermittelt.
Teilflächen der Grundstücke 63/29 und 66/9, KG Hautzendorf, im Gesamtausmaß von 3.769 m2, welche derzeit als "Industriegebiet" ausgewiesen
sind, sollen in "allgemeines Wohngebiet" umgewandelt werden (Umbau eines Gewerbeobjektes in Wohnungen), um damit die in diesem Bereich
vorhandenen Nutzungskonflikte zu reduzieren. Dazu hat der Gemeinderat ein "großes" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren (3.05) eingeleitet.
Nachdem keine Einwendungen eingelangt sind, fasste der Gemeinderat einen Endbeschluss und wird die Verfahrensunterlagen der Fachabteilung 13B
des Amtes der Stmk. Landesregierung zur Genehmigung vorlegen.
Eine Teilfläche des Grundstückes 463/17, KG Unterpremstätten, im Ausmaß von 802 m2 wurde vom Gemeinderat nach Anhörung der angrenzenden
Grundstückseigentümer von "Freiland" in "allgemeines Wohngebiet" umgewandelt (Flächenwidmungsplanänderung 3.06) und die
Verfahrensunterlagen dem Land Steiermark zur Verordnungsprüfung vorgelegt.
Dem Ansuchen des Eigentümers des Grundstückes 379/4, KG Unterpremstätten, um Erhöhung der Höchstbebauungsdichte von derzeit 0,4 auf 0,5
(Flächenwidmungsplanänderung 3.07) wurde vom Gemeinderat nach Durchführung des erforderlichen Anhörungsverfahrens entsprochen. Die
Verfahrensunterlagen werden zwecks Verordnungsprüfung an die Fachabteilung 13 B des Amtes der Stmk. Landesregierung weitergeleitet.
Der Umwandlung einer Teilfläche des Grundstückes 461/1, KG Unterpremstätten, im Gesamtausmaß von 1.137 m2 von derzeit "Lehmgrube" in
"allgemeines Wohngebiet" (Flächenwidmungsplanänderung 3.08) hat der Gemeinderat nach Anhörung aller angrenzenden Grundstückseigentümer
zugestimmt und die Endbeschlussfassung vorgenommen. Auch in diesem Fall sind die Verfahrensunterlagen dem Land Steiermark zur
Verordnungsprüfung vorzulegen.
Nach Vorberatungen im Gemeinderat wurde ein "kleines" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren (3.09) eingeleitet, mit dem das Grundstück
207/3, KG Oberpremstätten, im Ausmaß von 1.342 m2 von derzeit "Freiland" in "reines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4
umgewidmet werden soll. Der Gemeinderat hat dazu die Endbeschlussfassung vorgenommen und wird die Verfahrensunterlagen der Fachabteilung
13B des Amtes der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorlegen.
Die Entscheidung über eine Änderung des Inhaltes von Baulandverträgen, welche aufgrund der im Stmk. Raumordnungsgesetz vorgesehenen
Baulandmobilisierungsmaßnahmen bei Flächenwidmungsplanänderungen abzuschließen sind, wurde aufgrund unterschiedlicher Meinungen der
Gemeinderatsfraktionen zur weiteren Beratung im Raumplanungsausschuss vertagt.
Autobahnbegleitstraße A9
Aufgrund der aufstrebenden wirtschaftlichen Entwicklungen der Gemeinden des Grazer Feldes und dem damit verbundenen stark vermehrten
Verkehrsaufkommen hat sich die Notwendigkeit nach einer leistungsstarken Nord-Süd-Straßenverbindung entlang der Pyhrnautobahn
(von Seiersberg bis Weitendorf - Länge: ca. 16 km) ergeben. Dieses Projekt soll im Rahmen eines Public-Privat-Partnerships (PPP)
verwirklicht werden. Für die Übernahme der Kosten für Planung gibt es eine Zusage des Landes Steiermark. Die Errichtungskosten sind
unter Kostenbeteiligung des Landes Steiermark (Brücken und Überführungen) und eventueller privater Beteiligung von den Gemeinden zu
tragen. Nach Fertigstellung soll diese Straße vom Land Steiermark übernommen werden. Im Gegenzug müssen sich die Gemeinden bereit
erklären, Straßenstücke, die derzeit als Landesstraße ausgewiesen sind, in das Gemeindeeigentum zu übernehmen.
Öffentliche Interessentenwege
Nachdem die Anrainer und Eigentümer des Privatweges "Schneiderweg" zugestimmt haben, dass dieser Weg zum öffentlichen Interessentenweg
erklärt wird und dass sie die Hälfte der Asphaltierungskosten übernehmen, fasste der Gemeinderat einen gleich lautenden Beschluss und
beauftragte die Fa. Alpine Mayreder BaugesmbH. mit der Durchführung der Arbeiten.
Fabrikstraße
Der Gemeinderat fasste einen Beschluss, hinsichtlich des geplanten Ausbaues der Fabrikstraße Gespräche mit dem Besitzer des Areals der
ehemaligen Ziegelfabrik über eine Kostenbeteiligung zu führen.
Analyse des Ist-Zustandes der Verkehrsbelastung
Aufgrund der Vorberatungen im Arbeitskreis "Gesunde Gemeinde" hat Verkehrsausschuss vorgeschlagen, eine Ausschreibung der Analyse des
Ist-Zustandes der Verkehrsbelastung durchzuführen. Ein Teil des Gemeinderates ist aber der Auffassung gewesen, dass die Kosten dafür zu
hoch wären und dafür direkte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erfolgen sollten. Ein Antrag für die Auftragsvergabe dieser Analyse fand keine
Mehrheit.
Wohnhaus Hauptstraße 136a
Der Gemeinderat fasste einen Beschluss, die zwischenzeitlich freigewordene Wohnung Nr. 8 im Wohnhaus Hauptstraße 136a mit einer Nutzfläche
von 66,79 m2 ab 1. Oktober 2005 an Frau Pia Padrun zu vermieten.
Jagdpachtentgelt
Die Grundeigentümer von Grundstücken in Unterpremstätten haben die Möglichkeit ihr anteiliges Jagdpachtentgelt (€ 4,84 pro ha Grundfläche)
im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden (Montag, Dienstag, Freitag von 7 - 12 Uhr und Donnerstag von 14 -18 Uhr) in der Zeit von
Montag, dem 31. Oktober 2005 bis Freitag 9. Dezember 2005 abzuholen.
Klingerteichhütten
Das Thema Errichtung eines WCs inklusive Kanal- und Wasseranschluss bei den Hütten am Klingerteich wurde vom Gemeinderat zur neuerlichen
Beratung in den Bau- und Wegeausschuss delegiert.
Prüfungsausschuss
Das Ergebnis der Sitzungen des Prüfungsausschusses am 21. Juli 2005 und am 8. September 2005 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Wirtschaftshof
Nach Vorberatungen im Gemeindebetriebeausschuss fasste der Gemeinderat einen Beschluss, für den Wirtschaftshof als Leihgerät einen Holzanhänger mit
Greifkran anzukaufen. Außerdem wurden die Tarife für die Leiheräte teilweise reduziert.
Hochwasserhilfe
Der Gemeinderat hat beschlossen einen Beitrag von € 5.000,00 für die großen Schäden im Zusammenhang mit dem Hochwasser im heurigen Sommer
zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung des Betrages sollte direkt an eine besonders stark betroffene Familie erfolgen.
Verkehr
Die Fa. Speed-Control wurde vom Gemeinderat mit der Durchführung von weiteren Geschwindigkeitsüberprüfungen auf Gemeindestraßen im Ausmaß
von zwanzig Stunden beauftragt.
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