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Gemeinderatssitzung vom 15. April 2004
Flächenwidmungsplan
Der Eigentümer des Grundstückes 336, KG Oberpremstätten (im Kreuzungsbereich des August-Plattl-Weges mit
dem Otterwirtweg), Jürgen Scheer, hat der Gemeinde einen von Architekt Dipl. Ing. Heinz Malek erstellten
Bebauungsplan-Entwurf vorgelegt. Nach intensiven Beratungen im Raumplanungsausschuss, bei dem einige
Änderungen vorgenommen wurden, fasste der Gemeinderat den Beschluss, den neuen Bebauungsplan-Entwurf,
der insgesamt 15 Bauparzellen umfasst, im Zeitraum 20. April bis 1. Juni 2004 zur allgemeinen
Einsichtnahme aufzulegen.
Das Verfahren für die Flächenwidmungsplanänderung 3.04 a) - d), erstellt vom örtlichen Raumplaner,
Architekt Dipl. Ing. Herfried Peyker, wurde vom Gemeinderat eingeleitet. Damit werden
a.) eine Teilfläche des Grundstückes 63/4, KG Hautzendorf, im Ausmaß von 4.018 m2 von
derzeit "Freiland (L)" in "Aufschließungsgebiet - allgemeines Wohnen (L(WA))" umge-
wandelt
b.) die Grundstücke 214/1, 214/2 und 221, alle KG Hautzendorf, im Ausmaß von 8.224 m2
von derzeit "Freiland (L)" in "allgemeines Wohngebiet (WA)" umgewandelt
c.) die Grundstücke 362 und 364/1, KG Unterpremstätten, im Ausmaß von 8.009 m2 von
derzeit "Aufschließungsgebiet - Industrie und Gewerbe J/1 (L/J1)" in "Aufschließungs-
gebiet - allgemeines Wohnen (L(WA))" umgewandelt
d.) Teilflächen der Grundstücke 402/64, 402/73 und 402/77, alle KG Unterpremstätten, im
Ausmaß von 963 m2 von derzeit "Freiland (L)" in "reines Wohngebiet (WR)" umgewandelt.
Während der Auflagefrist (20. April bis 15. Juni 2004) hat jedes Gemeindemitglied und jede physische und
juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, die Gelegenheit, dazu Stellung zu
nehmen bzw. gegen die beabsichtigte Änderung Einspruch zu erheben. Diese Einwendungen sind schriftlich
einzubringen und haben eine Begründung zu enthalten. Nach Ablauf der Auflagefrist entscheidet der Gemeinderat
über eventuelle eingelangte Einwendungen und wird einen Endbeschluss fassen.
Kreisverkehr Landesstraßen L 303 / L 373
Um den Kreisverkehr im Bereich der Kreuzung der Landesstraßen L 303 / L 373 zu realisieren, war es notwendig,
von der Familie Kogler eine Teilfläche von 425 m2 anzukaufen. Für die erforderlichen Abbrucharbeiten wurden im
Rahmen eines nicht offenen Ausschreibungsverfahren Angebote eingeholt. Aufgrund des Prüfberichtes vom 23. März
2004 von Bmst. Ing. Franz Kaufmann, Graz, fasste der Gemeinderat den Absichts- beschluss, den Zuschlag für die
Abbrucharbieten an die Fa. Alpine Mareder Bau GmbH., Graz, zum Preis von € 23.726,49 exkl. 20 % MWSt. zu erteilen.
Damit die Bauarbeiten für die Errichtung dieses Kreisverkehrs rechtzeitig beginnen können, fanden Gespräche mit
Vertretern des Landes Steiermark, das 75 % der Baukosten für dieses Vorhaben übernehmen wird, statt. Dabei wurde
vereinbart, dass die Auftragserteilung direkt von der Marktgemeinde Unterpremstätten vorgenommen wird. Der Gemeinderat
beauftragte deshalb die Fa. Alpine Mayreder Bau GmbH., Graz, mit der Durchführung dieser Arbeiten zu einem Preis von
€ 236.029,17 exkl. 20 % MWSt. Dabei wurde auf ein bestehendes Auftragsverhältnis, das nocht nicht ausgeschöpft wurde,
zurückgegriffen.
Lageplan
Öffentlicher Verkehr
Seit der Gründung der GU8 (Regionale Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft Grazerfeld) vor einigen Jahren wird versucht,
eine Verbesserung der Verbindung der GU8-Gemeinden untereinander und mit Graz zu erreichen. Die Ingenieurgemeinschaft
Dr. Dipl. Ing. Kriebernegg und Dipl. Ing. Kaufmann, Graz, sowie die Fa. B.I.M - Beratung und Informationsverarbeitung
im Mobilitätsbereich OEG, Graz, haben im Auftrag des Landes Steiermark einen ersten Planungsbericht erarbeitet, der in
einer GU8-Vorstandssitzung vorgestellt wurde. Da eine Ausweitung des öffentlichen Verkehrs natürlich auch mit nicht
geringen Kosten verbunden ist, wurde im Rahmen einer GU8-Vorstandssitzung Anfang Dezember 2003 ein von der Fachabteilung
18B des Amtes der Stmk. Landesregierung ausgearbeiteter Kostenaufteilungsschlüssel zwischen Bund, Land Steiermark, Stadt
Graz und den GU8-Gemeinden beraten. Nach Vorberatungen im Verkehrsausschuss fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss
diesem Konzept zuzustimmen, das für Unterpremstätten einen jährlichen Kostenanteil von ca. € 67.353,00 vorsieht. Die
Realisierung dieses Projektes wird aber nur dann möglich sein, wenn alle acht Gemeinden (Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf,
Pirka, Seiersberg, Unterpremstätten, Werndorf, Wundschuh und Zettling) gleichlautende Beschlüsse fassen.
Bürgercard
Der Gemeinderat fasste einen Grundsatzbeschluss für die Aufzeichnung der im Altstoff- und Problemstoffsammelzentrum angelieferten
Stoffe eine Bürgercard einzuführen und beauftragte den Müll- und Umweltausschuss mit der Vorbereitung dieser Maßnahme. Damit soll
ein "Mülltourismus" verhindert werden und in Zukunft durch weitere Maßnahmen eine verursachergerechte Müllgebühren-Verrechnung
ermöglicht werden.
Marktmusik
Die Marktmusik Unterpremstätten-Zettling wird den Probenraum im Musikheim, dass ab Herbst 2004 die neue Heimstätte sein wird,
mit Verbundplattenresonatoren ausstatten und hat beim Land Steiermark um eine Förderung angesucht. Da diese Förderung in drei
Jahrestranchen zur Auszahlung gelangen wird, hat der Gemeinderat dem Wunsch des Vereines um eine Vorfinanzierung durch die
Gemeinde zugestimmt.
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