|
Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 2004
Oberflächenentwässerung im Bereich der Schule
Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Oberflächen- entwässerung im Bereich der Schule
zu verbessern und zur neuen Leitung Richtung Laabach auch eine Schmutzwasserleitung zur Entlastung des
bestehenden Netzes mitzuverlegen. Aufgrund der vom Techn. Büro Ing. Gerhard Agrinz GmbH. erstellten
Ausschreibungsunterlagen wurde ein offenes Verfahren nach dem Bundesvergabegesetz durchgeführt, bei dem
die Fa. Swietelsky mit einer Auftragssumme von € 329.194,93 exkl. 20 % MWSt. als Best- und Billigstbieter
ermittelt wurde. Der Gemeinderat beauftragte diese Firma mit der Durchführung der Arbeiten.
Ausbau der Ortswasserleitung
Für die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Aufschließungsgebiete für allgemeines Wohnen
am westlichen Ende des Torpeterweges liegen derzeit die Bebauungspläne zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Seitens der künftigen Bauträger wurde um den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung angesucht. Nachdem
ursprünglich festgelegt wurde, keinen Ausbau in Angriff zu nehmen, wurde schlussendlich festgelegt, Schritte
einzuleiten, um ein Projekt zu starten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Bauträger bereit
erklären, die Hälfte der Anschlusskosten bei Baubeginn zu bezahlen bzw. bis zu diesem Zeitpunkt eine Bankgarantie
über diese Höhe zu hinterlegen.
Des Weiteren wurde festgelegt, mit der Gemeinde Zettling Verhandlungen über einen Anschluss einiger Liegenschaften
im Bereich Schießstätte an das öffentliche Wasserleitungsnetz aufzunehmen.
Zu- und Umbauten Schule
In einer gemeinsamen Sitzung mit allen eingeschulten Gemeinden wurde Übereinstimmung erzielt, für das Projekt der
Zu- und Umbauten bei der Volks- und Hauptschule, der Errichtung einer Musikschule, eines Musikheimes sowie einer
öffentlichen Bücherei, welches über eine KEG abgewickelt wird, Zusatzaufträge im Gesamtausmaß von € 65.388,37 exkl.
20 % MWSt. zu vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen die Erneuerung des Turnsaalbodens der Hauptschule, die
Beschichtung und Färbelung der Fassaden, die Versickerungsanlage und das Honorar des Elektroplaners.
Altstoff- und Problemstoffsammelzentrum
Der Gemeinderat hat dem Wunsch der Gemeinde Zettling die Vereinbarung über den gemeinsamen Betrieb und die Finanzierung
des Altstoff- und Problemstoffsammelzentrums mit 30. Juni 2004 zu kündigen, zugestimmt. Auch die bisher gemeinsam
betriebene Tierkadaversammelung wird künftig getrennt erfolgen.
Bebauungsplan "Scheer & Partner"
Das Grundstück 336, KG Oberpremstätten, mit eine Fläche von 12.466 m2, welches entlang des "Otterwirtweges" bzw. des
"August-Plattl-Weges" liegt, wurde in insgesamt 16 Bauparzellen geteilt, für die ein Bebauungsplan erstellt und zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wurde. Nachdem innerhalb der sechswöchigen Auflagefrist keine Einwendungen eingelangt
sind, hat der Gemeinderat den Bebauungsplan genehmigt und das Grundstück von Aufschließungsgebiet in vollwertiges Bauland
der Kategorie "reines Wohnen" umgewandelt.
Bebauungsplan "Hillebrand"
Für das Grundstück 431/10, KG Unterpremstätten, welches im süd- östlichen Bereich der Gemeinde an der Landesstraße L 303
liegt und im Flächenwidmungsplan als "Aufschließungsgebiet für Wohnen allgemein" ausgewiesen ist, wurde ein Bebauungsplan
erstellt, der sechs Bau- parzellen enthält. Nach Durchführung des im Raumordnungsgesetz vorgesehenen Anhörungsverfahrens,
zu dem keine Einwendungen eingebracht wurden, genehmigte der Gemeinderat diesen Bebauungsplan bzw. die Umwandlung des
Grundstückes in vollwertiges Bauland der Kategorie "allgemeines Wohnen".
Bebauungsrichtlinien
Die vom Gemeinderat im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes 2.0 bzw. der Baulandzonierung beschlossenen und im
April 1995 rechtskräftig gewordenen Bebauungsrichtlinien sehen unter anderem vor, dass sämtliche Dächer als Satteldächer
(eventuell mit Schopfwalm) mit einer Neigung von 30 - 47 Grad auszubilden sind. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen
im Bausektor (Niedrigenergiehäuser etc.) hat sich der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit entschlossen, diesem Trend
Rechnung zu tragen und die Errichtung von Pultdächern zuzu- lassen. Es wurde beschlossen, diese Richtlinien ab sofort nicht
mehr anzuwenden und den örtlichen Raumplaner, Architekt Dipl. Ing. Herfried Peyker mit der Erstellung eines neuen
Gestaltungsleitbildes für unsere Gemeinde zu betrauen.
Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung
Im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung, welches aufgrund der Bestimmungen des
Stmk. Raumordnungsgesetzes zu erstellen ist, werden - ausgehend von der bestehenden Struktur - die überörtlichen
Entwicklungsziele in Bezug auf Siedlungsstruktur, Landschaftsstruktur und Infrastruktur der Planungsregion fest gelegt.
Nachdem derartige Programme alle fünf Jahre - wie auch Flächenwidmungspläne - einer Überprüfung zu unterziehen sind,
hat die Stmk. Landesregierung im November des Vorjahres beschlossen, ein neues Entwicklungsprogramm zu erstellen und
alle Gemeinden und davon betroffenen öffentlichen Stellen eingeladen, dazu Stellungnahmen abzugeben. Der Gemeinderat
hat beschlossen, den gesamten Entwurf dieses Entwicklungsprogrammes abzulehnen, da dadurch die Gemeindeautonomie in
Frage gestellt wird.
Grundstücksankauf
Der Gemeinderat fasste einen Grundsatzbeschluss, das Waldgrundstück 397/13, KG Unterpremstätten, mit einer Fläche von
3.528 m2 anzukaufen.
Gemeindewohnungen
Die Wohnung Nr. 9 mit einer Nutzfläche von 65,62 m2 im Wohnhaus Josef-Krainer-Straße ist an Herrn Helmut Eibel vermietet.
Der Gemeinderat beschloss den Mietvertrag um drei Jahre zu verlängern.
Die zwischenzeitlich freigewordene Wohnung Nr. 8 (Nutzfläche 42,33 m2) im Wohnhaus Hauptstraße 136a wird an Frau Bianca
Blaschitz vermietet werden.
Der Gemeinderat hat weiters beschlossen, die Wohnung Nr. 3 im Wohnhaus Hauptstraße 136(Nutzfläche 38,34 m2) an Herrn Johann
Uitz und die Wohnung Nr. 5 im Wohnhaus Hauptstraße 95 (Nutzfläche 73,05 m2) an Frau Oswald Johanna zu vermieten.
Wirtschaftshof
Nach Vorberatungen im Gemeindebetriebeausschuss beschloss der Gemeinderat bei der Fa. Hammerschmied, Korneuburg, die im
Wirtschaftshof der Gemeinde vorhandene Walze zu einem Aufpreis von € 4.000,00 exkl. 20 % MWSt. gegen ein Neugerät einzutauschen.
|