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Gemeinderatssitzung 13. Juli 2004
Flächenwidmungsplan
Der vorgelegte Bebauungsplan "Am Wolfsgrund" (Grundstücke 296/1 und 296/11, KG Oberpremstätten)
mit einer Gesamtfläche von 6.628 m2, auf der insgesamt acht Bauparzellen für die Errichtung von
Einfamilienwohn-häusern entstehen werden, wurde nach Vorberatungen im Raum-planungsausschuss vom
Gemeinderat in einigen Punkten abgeändert. Für die östlich und nördlich davon gelegenen Grundstücke,
die im Siedlungs-leitbild für eine künftige Verbauung vorgesehen sind, wurde zusätzlich ein
Erschließungskonzept erstellt. In der Zeit vom 21. Juli bis 1. September 2004 wird dieser Bebauungsplan-
Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt aufliegen. Die angrenzenden Grundstückseigen-tümer
sowie die Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landes-regierung wurden nach den Verfahrensvorschriften
schriftlich benachrichtigt. Nach Ablauf dieser Frist hat der Gemeinderat über eventuell einlangende
Einwendungen zu befinden bzw. einen End-beschluss über den Bebauungsplan fassen, mit dem die betroffenen
Grundstücke in vollwertiges Bauland der Kategorie "reines Wohnen" umgewandelt werden.
Für das Grundstück 388/3, KG Unterpremstätten, mit einer Gesamtfläche von 10.920 m2 wurde bereits im Jahr
2000 der Bebauungsplan "Sonnenhöhe" vom Gemeinderat beschlossen. Nachdem der Grund-eigentümer zwischenzeitlich
einen abgeänderten Entwurf, der statt dreizehn nunmehr zwölf Bauparzellen vorsieht, vorgelegt hat, wurde nach
Vorberatung im Raumplanungsausschuss auch den Wortlaut dahingehend adaptiert, dass künftig nicht nur Wohnhäuser
mit Satteldächern, sondern auch mit Pultdächer errichtet werden können. Nach Anhörung der angrenzenden
Grundstückseigentümern wird der Gemeinderat über eventuell einlangende Einwendungen befinden und einen Endbeschluss
über den abgeänderten Bebauungsplan fassen.
Der Bebauungsplan "Krenn (Zone 1 und Zone 2)", der die Grundstücke 70/3, 70/4 und 70/2 (Teilfläche), 66/9 (Teilfläche)
und 66/10 (Teilfläche), mit einer Gesamtfläche von 27.738 m2 umfasst, ist in der Zeit vom 25. Mai bis 7. Juli 2004 zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Der Gemeinderat ist zur Auffassung gelangt, den Inhalt dieses Bebauungs-planes
nochmals im Raumplanungsausschuss zu beraten.
Zwei Ansuchen um Änderung der Ausweisung der Grundstücke 118/14, KG Unterpremstätten, bzw. 62/24, KG Hautzendorf, im
Flächenwidmungsplan von derzeit "Freiland" in "Wohngebiet" wurden vom Gemeinderat aufgrund der Vorgaben des
Siedlungsleitbildes, in dem die Siedlungsgrenzen festgelegt sind, abschlägig behandelt.
Wohnhaus Hauptstraße 136a / 138
Für das von der Marktgemeinde Unterpremstätten mit Wohnbauförderungsmittel des Landes Steiermark errichtete Wohnprojekt
mit vierzehn Mietwohnungen wurde im Zuge der genehmigten Endabrechnung die Gewährung eines zusätzlichen Annuitätenzuschusses
von der Aufnahme eines Kapitalmarktdarlehen abhängig gemacht. Der Gemeinderat fasste einen Beschluss bei der PSK ein Darlehen
in der Höhe von € 7.200,00 in Anspruch zu nehmen.
Öffentliche Bücherei
Aufgrund der bereits seit längerem festgelegten Zusammenführung der Bibliotheken der Volks- und Hauptschule mit der
öffentlichen Bücherei und der bevorstehenden Eröffnung mit Schulbeginn Herbst 2004 (offizielle Eröffnung am Sonntag,
dem 10. Oktober 2004) befasste sich der Büchereiausschuss mit den neuen Öffnungszeiten (künftig dienstags 11-14 Uhr,
mittwochs 16-19 Uhr und donnerstags 17-20 Uhr) und nahm auch eine Anpassung bei den Entlehngebühren vor. Außerdem ist
man übereingekommen, dass die Budgets, der Medieneinkauf, die Medien-aufnahme und die Medienerhaltung in der jeweiligen
Verantwortung der Volksschule, der Hauptschule sowie der öffentlichen Bücherei bleiben. Der Gemeinderat hat die im
Ausschuss, dem auch die Gemeinde Zettling und die Pfarre angehören, empfohlenen Vorgangsweisen genehmigt. Da mit den
zusätzlichen Entlehnzeiten auch ein vermehrter Zeitaufwand für die jetzige Leiterin der Bücherei, Frau Waltraud
Offenbacher, verbunden ist, beschloss der Gemeinderat, sie ab 1. September 2004 mit einer Teilzeitbeschäftigung
anzustellen.
Straßenbauarbeiten
Der Gemeinderat beauftragte die Fa. Alpine Mayreder BaugesmbH. mit der Herstellung eines Gehweges von der Hauptstraße
bis zum Sportpark (Auftragssumme € 9.999,87 exkl. 20 % MWSt.) sowie mit der Ver-längerung des bestehenden Geh- und Radweges an
der L 397 von der Einfahrt zum Sportpark bis zum Kreisverkehr (Auftragssumme: € 24.515,03 exkl. 20 % MWSt.). Das Honorar für
den mit der Planung und Bauaufsicht beauftragten Bmst. Ing. Franz Kaufmann, Graz, wurde vom Gemeinderat nicht entsprechend
der Honorarordnung sondern mit Pauschalsätzen festgelegt.
Sanierung Pfarrkirche Tobelbad
Die Pfarrgrenzen sind aufgrund historischer Entwicklungen nicht ident mit den Gemeindegrenzen. Deshalb ist der Ortsteil Tobelbad
pfarrmäßig der Pfarre Tobelbad zugeordnet. Das Ansuchen des Pfarramtes um einen Zuschuss für die Kirchensanierung wurde vom
Gemeinderat positiv behandelt und ein Betrag von € 2.500,00 genehmigt.
Grundstücksankauf
Für die Errichtung der Oberflächenentwässerung "Schule-Laabach" ist aus wasserrechtlicher Sicht auch die Vorschaltung eines
Retensionsbeckens erforderlich. Aufgrund von Vorgesprächen mit Herrn Franz Klampfl hat der Gemeinderat beschlossen, das
Grundstück 374, KG Unterprem-stätten, mit einer Fläche von 2.021 m2 für diesen Zweck anzukaufen.
Schule
Um für das Projekt der Zu- und Umbauten bei der Volks- und Haupt-schule sowie für die Errichtung einer Musikschule, eines
Musikheimes und einer öffentlichen Bücherei den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, hat der Gemeinderat im Vorjahr
die Schulbausanierungs- und Schulbauerrichtungs KEG gegründet. Diese KEG vermietet das Schul-gebäude an die Gemeinde. Der
im Vorjahr für den Altbestand abgeschlossene Mietvertrag wurde nunmehr um den Zubau erweitert und betragsmäßig angepasst.
Altstoff- und Problemstoffsammelzentrum
Der Gemeinderat hat nach Vorberatungen im Müll- und Umweltausschuss einen Grundsatzbeschluss gefasst, im Altstoff- und
Problemstoff-sammelzentrum auch Rasenschnitt und Häckselgut gegen Verrechnung zu übernehmen. Pro Kilogramm Rasenschnitt bzw.
Häckselgut ist ein Betrag von € 0,12 zu entrichten. Diese Maßnahme wird in Verbindung mit der Einführung einer Bürgerkarte,
mit der künftig alle im Altstoffsammel-zentrum angelieferten Materialien registriert werden, ab 1. Oktober 2004 realisiert
werden. Dazu wird noch eine separate Information an alle Haushalte ergehen. Nachdem derzeit im Altstoffsammelzentrum noch
keine Wiegeeinrichtungen vorhanden sind, beschloss der Gemeinderat eine Palettenwaage anzukaufen.
Nachdem im Altstoff- und Problemstoffsammelzentrum relativ große Mengen an Altmotorenölen angeliefert werden, für die es nach
den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes beim Neukauf eine Rücknahmeverpflichtung des Handels (bis zu einer Menge von 24
Liter sogar kostenlos) gibt, hat der Müll- und Umweltausschuss dem Gemeinderat vorgeschlagen, dafür einen Entsorgungsbeitrag
einzuheben. Dieser beträgt € 0,75 pro Liter. Außerdem wird künftig auch bei der Anlieferung von Ölfilter, für die es bei
Neukauf ebenfalls eine Rücknahmeverpflichtung des Handels gibt, ein Beitrag von € 1,36 pro Stück eingehoben. Auch diese
Regelung wird mit 1. Oktober 2004 wirksam werden.
Prüfungsausschuss
Das Ergebnis der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 24. Juni 2004 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Ausbau Ortswasserleitung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2004 festgelegt, den von den Eigentümern der Grundstücke des Bebauungsplanes
"Krenn - Zone 1 + 2" gewünschten Anschluss an die Ortswasserleitung nur dann vorzunehmen, wenn eine Bankgarantie vorgelegt
wird. Nachdem diese zwischenzeitlich eingelangt ist, hat der Gemeinderat das Techn. Büro Ing. Gerhard Agrinz mit der Planung
und Bauaufsicht diese Vorhabens betraut. Des Weiteren wurde beschlossen im Bereich Schießstätte die Versorgung einiger
Liegenschaften mit Wasser aus dem Ortsnetz der Gemeinde Zettling durchzuführen.
Kreisverkehr L 303 / L 373
Der im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 303 (Hauptstraße) mit der Josef-Krainer-Straße bestehende Bildstock wird im Zuge
der Errichtung des Kreisverkehrs Richtung Westen versetzt werden. Der Gemeinderat fasste einen entsprechenden Grundsatzbeschluss.
Die Auftragsvergabe wird nach Einholung von Angeboten der Gemeindevorstand vornehmen.
Die dem Gemeinderat vorgelegten Entwürfe für die Gestaltung des Innenbereiches des Kreisverkehrs wurden aus Kostengründen
verworfen. Im Rahmen der nächsten Bau- und Wegeausschuss-Sitzung sollte darüber neuerlich beraten werden.
Vor Fertigstellung der Arbeiten für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Landesstraßen L 303 / L 373
sollen die bestehenden Oberflächenwasserleitungen erneuert bzw. vergrößert werden. Über die genaue Abwicklung bzw. über die
Auftragserteilung wird im Bau- und Wegeausschuss beraten werden.
Verkehr
Da es im Bereich des August-Plattl-Weges immer wieder durch parkende Autos auf beiden Straßenseiten zu Engstellen kommt, beschloss
der Gemeinderat für einen Teilbereich ein dauerndes Parkverbot zu erlassen.
Außerdem wurde festgelegt in der Mitterstraße innerhalb des Ortsgebietes Bodenmarkierungen "30 km/h" anzubringen, um die Einhaltung
der verordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterstreichen.
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