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Tagesmütterförderung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. März 2009 einen Grundsatzbeschluss für die
Förderung der Ausbildung von Tagesmüttern bzw. für die Verbesserung der bestehenden Förderung
von Eltern, die ihre Kinder von Tagesmüttern betreuen lassen, gefasst. Nach Vorberatung in
einem Fachausschuss wurde schließlich festgelegt, die Ausbildungskosten in einem Gesamtausmaß
von 50% rückzuerstatten, wobei der erste Teil (25%) nach erfolgreich abgelegter Prüfung bzw.
der zweite Teil (25%) nach zweijähriger Tätigkeit ausbezahlt werden. Für diesen zweiten Teil
muss allerdings die Voraussetzung, dass überwiegend Kinder aus Unterpremstätten betreut werden,
erfüllt sein. Die bestehende Förderung der Eltern, die ihre Kinder von Tagesmüttern betreuen
lassen, bleibt gleich.
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17.06.2009
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