GEMEINDE NEWS
 

Hecken und Sträucher entlang von Gemeindestraßen

Gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung haben Grundeigentümer Bäume, Sträucher und Hecken, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, auszuästen bzw. zu entfernen.

Nachdem derartige Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit immer wieder festgestellt werden müssen, werden alle Betroffenen ersucht, unverzüglich für die Entfernung zu sorgen.

Sollte die Beseitigung der überhängenden Hecken, Sträucher und Baumäste bis Anfang November 2009 nicht erledigt sein, wird die Gemeinde ohne weitere Benachrichtigung das Abschneiden veranlassen.
07.10.2009