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Hecken und Sträucher entlang von Gemeindestraßen
Gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung haben Grundeigentümer Bäume, Sträucher und Hecken, welche
die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, auszuästen bzw. zu entfernen.
Nachdem derartige Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit immer wieder festgestellt werden
müssen, werden alle Betroffenen ersucht, unverzüglich für die Entfernung zu sorgen.
Sollte die Beseitigung der überhängenden Hecken, Sträucher und Baumäste bis Anfang November
2009 nicht erledigt sein, wird die Gemeinde ohne weitere Benachrichtigung das Abschneiden
veranlassen.
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