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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2009
Flächenwidmungsplan
Für die Änderung des Bebauungsplanes "Lackner" (Hofbauerweg) wurde ein Anhörungsver-fahren durchgeführt.
Die dazu eingelangten Einwendungen bzw. Stellungnahmen wurden im Gemeinderat behandelt bzw. wurde die
Endbeschlussfassung des geänderten Bebauungsplanes vorgenommen.
Auch beim Bebauungsplan "Trummerweg" wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt, um zusätzliche Dachformen
zu ermöglichen. Nach Behandlung der eingelangten Einwendung fasste der Gemeinderat den Endbeschluss zu
dieser Änderung.
Die Fa. Scheer & Partner GmbH. hat um die Änderung des Bebauungsplanes "Scheer & Part-ner" (Otterwirtring)
angesucht. Der Gemeinderat hat nach Vorberatungen im Raumplanungs-ausschuss beschlossen ein Änderungsverfahren
einzuleiten, bei dem alle an das Bebauungsplanareal angrenzenden Grundstückseigentümer die Möglichkeit haben,
dazu eine Stellungnahme abzugeben, über die dann der Gemeinderat zu befinden hat.
Die eingelangten Einwendungen zur Flächenwidmungsplanänderung 3.30 (Jochen-Rindt-Weg - Erhöhung der Bebauungsdichte)
wurden im Raumplanungsausschuss behandelt, sodass der Gemeinderat die Endbeschlussfassung vornehmen konnte. Die
Verfahrensunterlagen werden der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss, in dem die von der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk.
Landesregierung vorgebrachten Mängel zum Örtlichen Entwicklungskonzept 4.0 besprochen bzw. in weiterer
Folge auch behoben wurden, beschloss der Gemeinderat das abgeänderte Örtliche Entwicklungskonzept 4.0,
welches der Stmk. Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden wird. Der
Abschluss der Revision des Flächenwidmungsplanes 4.0 verzögert sich noch etwas, da noch insgesamt drei
offene Bereiche (Auffüllungsgebiet Schlossweg, Baulandausweisung Neue Welt bzw. Schotterabbaugebiet/
Ferienwohngebiet) bestehen. Es wird in intensiven Gesprächen mit der Fachabteilung 13B des Amtes der
Stmk. Landesregierung versucht werden, so rasch wie möglich Lösungen zu finden, sodass die
Endbeschlussfassung über den neuen Flächenwidmungsplan in der Dezember-Gemeinderatssitzung vorgenommen
werden kann.
Das Ansuchen von Alfred Bernhardt um Ausweisung der Grundstücke 493/19, 493/20 und 493/24, KG
Unterpremstätten, als "Bauland" wurde vom Gemeinderat - wie schon im Zuge der Vorarbeiten für die
Revision des Flächenwidmungsplanes - nicht befürwortet.
Parkplatzverordnung
Nach den Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes hat der Gemeinderat im Jahr 1999 eine Verordnung über die
Anzahl der erforderlichen Parkplätze für mehrspurige Fahrzeuge bei Bauvorhaben im Gemeindegebiet von
Unterpremstätten erlassen. Darin ist u.a. geregelt, dass bei Beherbergungsbetrieben pro Zimmer zwei
Parkplätze vorhanden sein müssen. Der Raumplanungsausschuss ist mehrheitlich zur Auffassung gelangt,
dass diese Regelung geändert wird. Der Gemeinderat hat deshalb ebenfalls mehrheitlich beschlossen, die
erforderliche Anzahl von Parkplätzen bei Beherbergungsbetrieben ab 1. November 2009 von 2,00 auf 1,2
zu redu-zieren (pro Zimmer ist grundsätzlich ein Parkplatz sowie für jeweils fünf weitere Zimmer ein
zusätzlicher Parkplatz zu errichten).
Oberflächenentwässerung Kindergarten
Für die Ableitung der auf dem Spielplatz des Kindergartens anfallenden Oberflächenwässer in eine
bestehende Verrohrung wurde mit den grundbücherlichen Eigentümern des Dr.-Karl-Renner-Weges eine
entsprechende Servitutsvereinbarung abgeschlossen.
Kegelbahn
Nach Vorberatungen im Gemeindebetriebe- und im Vereinsausschuss wurde im Gemeinderat eine vorläufige
befristete Vereinbarung mit dem Sportclub Unterpremstätten über die Betreuung der Kegelbahn
abgeschlossen. Nachdem bisher lediglich den ortsansässigen Vereinen das Kegeln in der neu errichteten
Kegelbahn im Sportzentrum möglich war, können nunmehr ab 1. November 2009 alle örtlichen Vereine, alle
UnterpremstätterInnen bzw. auch alle ortsansässigen Betriebe diese Freizeiteinrichtung nutzen (Montag -
Freitag: 16 - 24 Uhr bzw. Samstag und Sonntag: 14 - 24 Uhr). Die gesamte organisatorische Abwicklung
erfolgt über den Sportclub Unterpremstätten. Anmeldungen können telefonisch bei Martin Hirtenfellner
vorgenommen werden. Für 20 Minuten Kegeln ist ein Betrag von € 1,00 zu zahlen.
Versicherungen
Der Gemeinderat verlängerte die bestehenden Versicherungsverträge mit der Grazer Wechselseitigen
Versicherung für die gesamten Gemeindeobjekte (Feuer, Leitungswasser, Sturmschaden, Haftpflicht) sowie
für die Fahrzeuge des Wirtschaftshofes und schloss neben der bestehenden Haftpflichtversicherung auch
eine Rechtschutzversicherung ab. Die Abwicklung erfolgt künftig über das ortsansässige
Versicherungsmaklerbüro Bernadette Schöngrundner.
Vorstandssitzung
Die Beschlüsse der letzten Vorstandssitzung vom 6. Oktober 2009 wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis
gebracht29
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