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Heizkostenzuschuss 2009/2010
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 28. September den geänderten Heizkostenzuschuss für den Winter
2009/2010 beschlossen. Berechtigten wird von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen
ein Betrag von € 120,00 (bisher 150,00) für Öl- heizungen und € 90,00 (bisher € 70,00) für Heizungen mit sonstigen
Brennstoffen angewiesen. Diese Veränderung ist durch die geänderte Preis-Struktur bei Brentoffen im Vergleich zum
Vorjahr notwendig geworden.
Die Anträge sind bei dem zuständigen Gemeindeamt, Stadtamt bzw. Bezirksamt des Magistrates Graz einzubringen.
Dieses ermittelt das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen und leitet dann die Anträge an die
Fachabteilung 11A - Sozialrecht und Sozialver-sicherungsrecht weiter. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller
erhält eine schriftliche Benachrichtigung, wenn der Heizkostenzuschuss nicht gewährt wird.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die Zuschüsse aus den Mitteln des Sozialressorts des Landes Steiermark
an die Antragstellerin bzw. an den Antragsteller überwiesen.
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann vom 19. Oktober bis zum 18. Dezember 2009 beim Gemeindeamt,
Stadtamt oder beim Bezirksamt des Magistrates Graz eingebracht werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Infoblatt
Richtlinien
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