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Heizkostenzuschuss 2009/2010

Die Steiermärkische Landesregierung hat am 28. September den geänderten Heizkostenzuschuss für den Winter 2009/2010 beschlossen. Berechtigten wird von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,00 (bisher 150,00) für Öl-
heizungen und € 90,00 (bisher € 70,00) für Heizungen mit sonstigen Brennstoffen angewiesen. Diese Veränderung ist durch die geänderte Preis-Struktur bei Brentoffen im Vergleich zum Vorjahr notwendig geworden.

Die Anträge sind bei dem zuständigen Gemeindeamt, Stadtamt bzw. Bezirksamt des Magistrates Graz einzubringen. Dieses ermittelt das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen und leitet dann die Anträge an die Fachabteilung 11A - Sozialrecht und Sozialver-sicherungsrecht weiter. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erhält eine schriftliche Benachrichtigung, wenn der Heizkostenzuschuss nicht gewährt wird. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die Zuschüsse aus den Mitteln des Sozialressorts des Landes Steiermark an die Antragstellerin bzw. an den Antragsteller überwiesen.


Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann vom 19. Oktober bis zum 18. Dezember 2009 beim Gemeindeamt, Stadtamt oder beim Bezirksamt des Magistrates Graz eingebracht werden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Infoblatt

Richtlinien

07.10.2009