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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2009
Flächenwidmungsplan
Für das Ferienwohngebiet östlich der Mitterstraße wurde vom Gemeinderat bereits im Jahre 2006 die
Bebauungsrichtlinie "Ferienwohngebiet Samitzteich-Kratochwill-Teich" bzw. die Aufhebung des
Aufschließungsgebietes und Festlegung als vollwertiges Bauland beschlossen und der Stmk.
Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt. Dagegen sind Ende 2008 von Seiten des Landes
Einwendungen eingelangt, die zu einem Änderungsverfahren geführt haben, in dem die Eisenberger-Herzog
Rechtsanwalts GmbH., Graz, für die Fa. SFZ Immobilien GmbH. & Co. KG, für die Schotter- und Betonwerk
Karl Schwarzl Betriebs GmbH. und für die Fa. Kratochwill Schotter & Beton GmbH., Einwendungen in
Bezug auf den für die Zukunft geplanten Schotterabbau (Regionales Entwicklungsprogramm für Graz und
Graz-Umgebung und Mineralrohstoffgesetz) eingebracht hat. Nachdem die aufgetretene Problemstellung
auch eine Anpassungsnotwendigkeit beim Flächenwidmungsplan 4.0 nach sich gezogen hat, musste
raschestmöglich eine Lösung gefunden werden. Die vom Land Steiermark geforderten Änderungen bei der
Bebauungsrichtlinie wurden zwischenzeitlich vorgenommen, sodass der Gemeinderat vorbehaltlich der
Klärung der Einsprungspunkte der Eisenberger-Herzog Rechtsanwaltskanzlei GmbH. die Änderung 01 der
Bebauungsrichtlinie "Ferienwohngebiet Samitzteich-Kratochwill-Teich" genehmigt hat.
Nachdem sich die Fertigstellung des Flächenwidmungsplanes 4.0 durch einige offene Problempunkte leider
verzögert hat, ist es nunmehr nach etlichen Besprechungen und Verhandlungsrunden gelungen, die
Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen. Der Gemeinderat hat den Flächenwidmungsplan 4.0
vorbehaltlich des Zurückziehens der Einwendungen gegen das bestehende Ferienwohngebiet östlich der
Mitterstraße beschlossen, um bei der Sitzung des Arbeitsausschusses zum Raumordnungsbeirat (AROB) der
Stmk. Landesregierung am 17. Dezember 2009 eine bedingte Genehmigung zu bekommen. Nachdem diese
Einwendung zwar erst nach der Gemeinderatssitzung aber noch vor der Sitzung des Arbeitsausschusses zum
Raumordnungsbeirat erfolgte, wurde an die Stmk. Landesregierung die Empfehlung ausgesprochen, den
Flächenwidmungsplan 4.0 der Marktgemeinde Unterpremstätten zu genehmigen. Die Rechtskraft wird
voraussichtlich Mitte Februar 2010 eintreten.
Für die beabsichtigte Änderung 02 des Bebauungsplanes "Scheer & Partner" (Otterwirtring - Errichtung
eines Heizhauses) wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet, zu dem seitens der betroffenen Anrainer
Einwendungen eingelangt sind. Der Raumplanungsausschuss hat dem Gemeinderat eine Änderung der
Situierung des Heizhauses vorgeschlagen, sodass festgelegt wurde, eine neuerliche Anhörung
durchzuführen. Nach Einlangen von etwaigen Stellungnahmen wird der Gemeinderat diese behandeln bzw.
darüber befinden.
Freiwillige Feuerwehr
Der Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Unterpremstätten um Ankauf eines Versorgungsfahrzeuges mit
Wasseranhänger (als Ersatzbeschaffung für das Kleinlöschfahrzeug (KLF) aus dem Jahr 1983 wurde vom
Gemeinderat grundsätzlich befürwortet. Es ist auch Bestandteil des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes 2002,
das die Freiwillige Feuerwehr damals erstellt hat und zwischenzeitlich aber geringfügig adaptiert
wurde.
Gemeindewappen
Der Gemeinderat fasste einen Beschluss, dem Ansuchen von Franziska und Franz Zachenegger, Hauptstraße
188, um Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens auf der im Hofladen verkauften Edelschokolade
mit Kürbiskernen entsprechend den Bestimmungen der Stmk. Gemeindeordnung bis auf Widerruf zuzustimmen.
Mietverträge
Der Mietzins in den Mietverträgen mit der Marktgemeinde Unterpremstätten Schulbausanierungs- und
Schulbauerrichtungs KG (Schulgebäude) bzw. mit der Marktgemeinde Unterpremstätten Orts- und
Infrastruktur KG (Sportzentrum) wurde per 1. Jänner 2010 angepasst.
Vereine
Die von den örtlichen Vereinen eingebrachten Subventionsansuchen wurden nach Vorberatungen im
Vereinsausschuss vom Gemeinderat positiv behandelt. Jenen Vereinen, die sich auch der Jugendarbeit
widmen, wurde ein zusätzlicher Subventionsvertrag pro Jugendlichem gewährt.
Voranschlag 2010
Der vorgelegte Entwurf des Voranschlages 2010 wurde vom Gemeinderat diskutiert und schließlich
genehmigt. Er umfasst im ordentlichen Haushalt Ausgaben in der Höhe von € 9.646.900,00 und Einnahmen
von € 9.454.700 bzw. im außerordentlichen Haushalt Vorhaben im Gesamtumfang von € 2.538.500,00.
Außerdem wurden die Budgets für die Marktgemeinde Unterpremstätten Schulbausanierungs- und
Schulbauerrichtungs KG und für die Orts- und Infrastruktur KG sowie die Mittelfristige Finanzplanung
für den Zeitraum 2010-2014 beschlossen.
Heizkostenzuschuss
Der Gemeinderat bschloss die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses ab
1. Jänner 2010 anzupassen. Der Heizkostenzuschuss von € 75,00 wird weiterhin in Form von
Einkaufsgutscheinen, die bei allen ortsansässigen Unternehmen eingelöst werden können, ausbezahlt
werden. Für Mindestrentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, die den Ausgleichszulagenrichtsatz
(Alleinstehende: € 783,89 - Verheiratete: € 1.175,45) nicht überschreiten, wird der Zuschuss auch
2010 wiederum verdoppelt werden, das heißt, es wird ein Betrag von € 150,00 zur Auszahlung gelangen.
Um auch künftig weiterhin mehr UnterpremstättnerInnen in den Genuss dieses Zuschusses kommen zu lassen,
wurde weiters festgelegt werden, dass der Heizkostenzuschuss von € 75,00 auch an Personen ausbezahlt
wird, deren monatliches Einkommen € 1.015,00 und bei Ehepaaren bzw. einer weiteren im Haushalt
lebenden Person € 1.522,00 nicht übersteigt.
Kultursaal
Der Gemeinderat fasste einen Grundsatzbeschluss, die erforderlichen Arbeiten für die Erlangung der
veranstaltungsrechtlichen Betriebsstättenbewilligung für den Kultursaal zu vergeben, wobei die
konkrete Beauftragung nach Einholung von Angeboten durch den Gemeindevorstand vorgenommen werden wird.
Vorstandssitzung
Die Beschlüsse der letzten Vorstandssitzung am 1. Dezember 2009 wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis
gebracht.
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