GEMEINDE NEWS
 

Heizkostenzuschuss 2010

Der Gemeinderat bschloss die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses ab 1. Jänner 2010 anzupassen. Der Heizkostenzuschuss von € 75,00 wird weiterhin in Form von Einkaufsgutscheinen, die bei allen ortsansässigen Unternehmen eingelöst werden können, ausbezahlt werden. Für Mindestrentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, die den Ausgleichszulagenrichtsatz (Alleinstehende: € 783,89 - Verheiratete: € 1.175,45) nicht überschreiten, wird der Zuschuss auch 2010 wiederum verdoppelt werden, das heißt, es wird ein Betrag von € 150,00 zur Auszahlung gelangen. Um auch künftig weiterhin mehr UnterpremstättnerInnen in den Genuss dieses Zuschusses kommen zu lassen, wurde weiters festgelegt werden, dass der Heizkostenzuschuss von € 75,00 auch an Personen ausbezahlt wird, deren monatliches Einkommen € 1.015,00 und bei Ehepaaren bzw. einer weiteren im Haushalt lebenden Person
€ 1.522,00 nicht übersteigt.
21.12.2009