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Heizkostenzuschuss 2010
Der Gemeinderat bschloss die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses ab 1.
Jänner 2010 anzupassen. Der Heizkostenzuschuss von € 75,00 wird weiterhin in Form von Einkaufsgutscheinen,
die bei allen ortsansässigen Unternehmen eingelöst werden können, ausbezahlt werden. Für Mindestrentner,
Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, die den Ausgleichszulagenrichtsatz (Alleinstehende: € 783,89 -
Verheiratete: € 1.175,45) nicht überschreiten, wird der Zuschuss auch 2010 wiederum verdoppelt werden,
das heißt, es wird ein Betrag von € 150,00 zur Auszahlung gelangen. Um auch künftig weiterhin mehr
UnterpremstättnerInnen in den Genuss dieses Zuschusses kommen zu lassen, wurde weiters festgelegt werden,
dass der Heizkostenzuschuss von € 75,00 auch an Personen ausbezahlt wird, deren monatliches Einkommen
€ 1.015,00 und bei Ehepaaren bzw. einer weiteren im Haushalt lebenden Person € 1.522,00 nicht übersteigt.
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21.12.2009
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