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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2010
Flächenwidmungsplan
Die Baulandgrundstücke im Bereich des Otterwirtweges in der KG Oberpremstätten sind Bestandteil des
Bebauungsplanes "Scheer & Partner". Aufgrund des Antrages der Fa. Scheer & Partner GmbH. um Änderung
dieses Bebauungsplanes (Errichtung eines Heizhauses sowie Änderungen bei der Geschossanzahl der Gebäude,
bei den Dachformen bzw. bei den Firstrichtungen) wurde eine Anhörung der betroffenen bzw. benachbarten
Grundstückseigentümer durchgeführt. Den dazu einge-langten Einwendungen wurden vom Gemeinderat nach
Vorberatung im Raumplanungsausschuss nicht stattgegeben bzw. wurde der Endbe-schluss für die Änderung 02
des Bebauungsplanes "Scheer & Partner" gefasst. Die Einwender erhalten eine schriftliche Benachrichtigung
und die Verfahrensunterlagen werden der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung zur
Verordnungsprüfung vorgelegt werden.
Für die im neuen Flächenwidmungsplan 4.00 als Aufschließungsgebiet für Wohnen allgemein ausgewiesenen
Flächen im östlichen Bereich des Weizenweges in der KG Hautzendorf hat der Gemeinderat nach Vorbe-ratungen
im Raumplanungsausschuss die Auflage der Bebauungsplan-Erweiterung "Edelsbrunner" beschlossen. Im Zeitraum
12. Februar 2010 bis 26. März 2010 wird während der Parteienverkehrszeiten der Entwurf im Marktgemeindeamt
zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegen.
Auch für die im neuen Flächenwidmungsplan 4.00 als Aufschließungs-gebiet für Wohnen rein ausgewiesenen
Flächen nördlich und östlich des bestehenden Baugebietes im Bereich des öffentlichen Interes-sentenweges
Am Wolfsgrund in der KG Oberpremstätten hat der Gemeinderat nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss
die Auflage der Bebauungsplan-Erweiterung "Am Wolfsgrund" beschlossen. Im Zeitraum 12. Februar 2010 bis
26. März 2010 wird während der Parteienverkehrszeiten der Entwurf im Marktgemeindeamt zur allgemeinen
Einsichtnahme aufliegen.
Das Ansuchen von Julius Krenn um Änderung der Ausweisung des Grundstückes 63/4, KG Hautzendorf, von
derzeit Gewerbegebiet bzw. Biotop in allgemeines Wohngebiet wurde vom Gemeinderat nach Vorberatungen im
Raumplanungsausschuss grundsätzlich befürwortet. Für die geplante Errichtung eines Hotels auf diesem
Grundstück wird ein "großes" Flächenwidmungsplanänderungsverfahren (4.01) durchgeführt. Die
Verfahrensunterlagen werden acht Wochen lang im Marktge-meindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegen.
Jagd
Aufgrund der Bestimmungen des Stmk. Jagdgesetzes bedarf ein Gesellschafterwechsel der Zustimmung des
Gemeinderates bzw. der Bezirkshauptmannschaft. Die Bekanntgabe der Jagdgesellschaft Unterpremstätten-Nord,
dass infolge des Ausscheidens von Alfred Froschhauser dessen Sohn Mag. (FH) Manfred Froschhauser als neuer
Pächter aufgenommen wurde, wurde vom Gemeinderat befürwortet.
Straßen
Bei der Gemeindestraße "Seering", welche von der Mitterstraße Richtung Süden bis zur Landesstraße L 397
führt, wurde festgestellt, dass der Verlauf in der Natur mit dem Katasterstand in einigen Bereichen nicht
übereinstimmt. Deshalb wurde eine Vermessung durchgeführt. Der dabei erstellte Vermessungsplan ist
Grundlage für einen Antrag beim Vermessungsamt Graz auf grundbücherliche Durchführung dieser
Grenzbereinigungen.
Ein Teil der Wegparzelle 272, KG Hautzendorf, der die Verbindung zwischen der "Dorfstraße" und der
"Mitterstraße" darstellt, wurde vom Gemeinderat mit der Bezeichnung "Körmiweg" versehen.
Rechnungsabschluss 2009
Der Rechnungsabschluss 2009 wurde vom Prüfungsausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 4. Februar
2010 geprüft und für in Ordnung befunden, sodass der Gemeinderat den Rechnungslegern (Bürgermeister und
Gemeindekassier) die Entlastung erteilte. Den Gesamt-Soll-Ausgaben im ordentlichen Haushalt von
€ 9.248.307,64 stehen Gesamt-Soll-Einnahmen von € 8.912.651,34 gegenüber. Im außerordentlichen Haushalt
wurden Vorhaben im Gesamtausmaß von € 3.685.520,18 abgewickelt.
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