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Informationen zur Gemeinderatswahl am 21. März 2010
Wahlkundmachung
Wahlkundmachung Besondere Wahlbehörde
Wahlkundmachung Nr 2 - Gemeindewahlbehörde
Wahlkundmachung Nr 2 - Sprengel Oberpremstätten
Wahlkundmachung Nr 2 - Sprengel Unterpremstätten
Wahlkundmachung Nr 2 - Sprengel Hautzendorf
Wahlkundmachung Nr 2 - Sprengel Tobelbad
Wahlkundmachung Nr 2 - Sprengel Seniorenpark
Wahlkundmachung Nr 2 - Besondere Wahlbehörde
Die nächste Gemeinderatswahl, welche alle fünf Jahre durchgeführt werden muss, wird am
Sonntag, dem 21. März 2010 stattfinden. Grundlage dafür ist die vom Stmk. Landtag im
Vorjahr beschlossene Gemeindewahlordnung 2009
LGBl. 59/2009.
Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben und am Stichtag (das ist im konkreten Fall der 4. Jänner 2010) die österreichische
Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde
ihren Hauptwohnsitz haben. Die Anzahl der Wahlberechtigten beträgt 2.992 Personen
(1.570 Frauen und 1.422 Männer).
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte bestimmt sich aus der ermittelten Anzahl der
Einwohner bei der letzten Volkszählung (Unter-premstätten 2001: 3.188 Einwohner). In
Gemeinden mit 3.001 bis 5.000 Einwohnern besteht der Gemeinderat aus 21 Mitgliedern.
Unterprem-stätten wählt 21 Gemeinderäte (davon fünf Vorstandsmitglieder: Bürgermeister,
zwei Vizebürgermeister, Gemeindekassier und ein weiteres Vorstandsmitglied, welche vom
Gemeinderat gewählt werden).
Die Leitung und Durchführung der Gemeinderatswahlen obliegt eigenen Wahlbehörden
(Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehören, besondere Wahlbehörden), deren Beisitzer und
Ersatzbeisitzer aufgrund von Vor- schlägen der Wahlparteien verhältnismäßig nach ihrer
nach der letzen Landtagswahl im Bereich der Gemeinde festgestellten Stärke (Parteien-summen)
berufen werden.
Unterpremstätten ist bei der Gemeinderatswahl 2010 in fünf Wahl- sprengel eingeteilt:
Sprengel I: Oberpremstätten - Kultursaal, Hauptstraße 95 (Wahlzeit: 7-13 Uhr)
Sprengel II: Unterpremstätten - GH Spari, Raiffeisenstraße 13 (Wahlzeit: 7-13 Uhr)
Sprengel III: Hautzendorf - Cafe Restaurant Kupferdachl, Hauptstr. 15 (Wahlzeit:7-13 Uhr)
Sprengel IV: Tobelbad-Pfarrsaal, Dr-Georg-Neubauer-Str 3 (Wahlzeit: 7-12 Uhr)
Sprengel V: Unterpremstätten-Seniorenpark, Fabriksstraße 20 (Wahlzeit: 9-11 Uhr)
Die Erfassung der Wahlberechtigten sowie die Anlegung der Wählerver-zeichnisse haben die
Gemeinden vorzunehmen. Das Wählerverzeichnis ist vor jeder Wahl geordnet nach Wahlsprengel
neu anzulegen. Die Auflage des Wählerverzeichnisses für die Gemeinderatswahl 2010 findet
in der Zeit von Montag, dem 25. bis Freitag, dem 29. Jänner 2010 (jeweils von 8- 12
Uhr sowie am Donnerstag von 14-20 Uhr) im Markt-gemeindeamt statt. Während dieses
Zeitraumes können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Einspruch erhoben werden,
über die dann die Gemeindewahlbehörde zu befinden hat.
Alle Wahlberechtigten werden nach Abschluss des Wählerverzeichnisses eine amtliche
Wahlinformation erhalten, aus der sie das für sie zuständige Wahllokal, die Wahlzeiten
sowie Informationen über Aus- stellung von Wahlkarten, der diesmal auch über die
Internet-Adresse www.wahlkartenantrag.at
möglich ist, entnehmen können.
Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre
Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit (Gemeinde,
Wahlsprengel), aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland können eine
Wahlkarte beantragen.
Wo kann die Wahlkarte beantragt werden?
Das Wahlrecht kann von denjenigen wahlberechtigten Personen, denen über ihren Antrag eine
Wahlkarte ausgestellt wurde, auch im Wege der Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die
zuständige Gemeindewahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl).
Wahlwerbende Parteien (Wählergruppen) haben spätestens um 13.00 Uhr des 37. Tages vor dem
Wahltag, das ist konkret der 12. Februar 2010, ihre Wahlvorschläge bei der
Gemeindewahlbehörde vorzulegen, welche eine Überprüfung vornehmen muss. Danach sind diese
Wahlvorschläge nach der Anzahl der Mandate, die die Parteien bei letzten Landtagswahl
erreicht haben, zu reihen und zu veröffentlichen.
Bei dieser Gemeinderatswahl wird es wiederum die Möglichkeit einer Stimmabgabe vor dem
Wahltag geben. Dieser zusätzliche Wahltag ist am Freitag, dem 12. März 2010. Für die
vorgezogene Stimmabgabe muss die Gemeindewahlbehörde bei Bedarf spätestens 11 Tage vor dem
Waltag eine besondere Wahlbehörde einrichten. Wahlort, Wahlzeiten werden nach Festlegung
durch die Gemeindewahlbehörde an der Amtstafel bzw. auf der Homepage der Gemeinde
kundgemacht werden. Die Stimmenauszählung erfolgt in diesen Fällen nicht am Tag der
Stimmabgabe, sondern erst am eigentlichen Wahltag.
Bei der Gemeinderatswahl kann der Wähler nur in der Gemeinde, in der er das Wahlrecht hat
und in der er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wählen.
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