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Brauchtumsfeuer in der Steiermark
Aktuelle Information zum Verbrennen von pflanzlichen Materialien für das Jahr 2010
In den Gemeindegebieten von Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz,
Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern
GANZJÄHRIG VERBOTEN! (LGBl.Nr: 131/2006)
Außerhalb dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer in der Steiermark ausschließlich am Karsamstag (03. April 2010)
und am 21. Juni (Sonnenwende) entzündet werden.
Dabei darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt
werden. Ein Ausweichen auf den so genannten "Kleinen Ostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso
nicht zulässig, wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende.
Verstöße gegen diese Anordnungen werden durch die Bezirksverwaltungsbehörde mit einem maximalen Straßausßmaß
von ? 7.270,00 geahndet.
Auch dieses Jahr veranstalten wir - die Landjugend GSW - am 3.April um 19 Uhr südöstlich des Sportplatzes
Unterpremstätten ein Osterfeuer.
Aus diesem Grund sammeln wir am Freitag, 2 April ab 14 Uhr Stauden. Wenn Sie Stauden haben, die Sie für
das Osterfeuer hergeben wollen, holen wir diese gerne ab.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter den Nummern:
0664/63 92 321 Christoph Lienhart
0664/76 56 894 Ortner Anna
Für das leibliche Wohl ist gesorgt und wir freuen uns auf ein gemütlichen Beisammensein vor dem
Osterfeuer. Ihre Landjugend GSW
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