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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 07. April 2010
Flächenwidmungsplan
Die Bebauungsplan-Erweiterungen "Am Wolfsgrund" in der KG Oberpremstätten bzw. "Edelsbrunner" in der KG Hautzendorf (Weizenweg) wurden nach
sechswöchiger Auflage bzw. nach Behandlung der dazu eingelangten Stellungnahmen vom Gemeinderat endbeschlossen. Die Verfahrensunterlagen werden
der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung zur Verordnungsprüfung vorgelegt.
Straßen
Für die im Zuge der Änderung 01 der Bebauungsrichtlinie "Ferienwohngebiet Samitz-Krere" eingebrachten Einwendungen der Firmen SFZ Immobilien GmbH,
der Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl GmbH und der Kratochwill GmbH fanden intensive Gespräche statt. Mit dem Lösungsvorschlag, für das
Schotterabbaugebiet im Bereich der Mitterstraße eine eigene Zufahrtsstraße zu errichten, die ins öffentliche Gut übertragen wird, wurden schließlich
diese Einwendungen zurückgezogen und es konnte die Bebauungsrichtlinie sowie in weiterer Folge auch die Revision des Flächenwidmungsplanes 4.0
endbeschlossen werden. Eine entsprechende Vereinbarung mit den genannten Firmen über die Herstellung dieser Straße, Übernahme der Kosten für
Errichtung und Erhaltung der künftigen Straße wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Außerdem wurde eine Verordnung beschlossen, mit der die
Wegparzelle 215/8, KG Hautzendorf, ins öffentliche Gut übernommen wird.
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