GEMEINDE NEWS
 

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 13. Juli 2010

Flächenwidmungsplan
Nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss beschloss der Gemeinderat, ein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes ( 4.02 "Reif") einzuleiten, mit dem eine Teilfläche des Grundstückes 348/2, KG Oberpremstätten, von derzeit "Kerngebiet" in "reines Wohngebiet" umgewandelt werden soll. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens können die angrenzenden Grundstücksnachbarn dazu Stellungnahmen abgeben, welche im Gemeinderat behandelt werden bzw. wird dann die Endbeschlussfassung vorgenommen werden. Nach Abschluss des Verfahrens ist die Errichtung eines Wohnhauses beabsichtigt.

Der Gemeinderat beschloss, eine weitere Änderung des Flächenwidmungsplanes (4.03 "Großschädl") - ebenfalls nach Behandlung im Raumplanungsausschuss - einzuleiten, mit dem das Grundstück 66/18 und Teilflächen der Grundstücke 66/16 und 72, KG Unterpremstätten, von derzeit "Gewerbegebiet" in "allgemeines Wohngebiet" umgewandelt werden sollen. In diesem Areal ist die Errichtung von Wohnungen geplant. Auch in diesem Fall können die angrenzenden Grundstücksnachbarn dazu eine Stellungnahme abgeben, welche im Gemeinderat behandelt werden wird bzw. wird dann die Endbeschlussfassung vorgenommen werden.

Für das Grundstück 412/3, KG Oberpremstätten, welches damals als Aufschließungsgebiet für "reines Wohnen" ausgewiesen war, hat der Gemeinderat im Februar 2007 den Bebauungsplan "Kötz" (zehn Bauparzellen) genehmigt bzw. die Umwandlung in vollwertiges Bauland beschlossen. Im Zug der Verordnungsprüfung durch die Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung wurde mit Schreiben vom 24. März 2010 auf einige Mängel hingewiesen, über die im letzten Raumplanungsausschuss beraten wurde. Die vom örtlichen Raumplaner erarbeitete Stellungnahme, welche statt der ursprünglich vorgesehenen zwei Bebauungsvarianten nunmehr grundsätzlich die offene Bebauungsweise vorsieht, wobei für insgesamt vier Grundstücke auch eine gekuppelte Bauweise zulässig ist. Die Frage der Oberflächenentwässerung sollte auch in Zukunft im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens abgehandelt werden. Außerdem wurde aufgrund des Rücktrittes des seinerzeitigen Bauträgers die Umbenennung des Bebauungsplanes in "Bäckweg-Mitterstraße" beschlossen. Die Verfahrensunterlagen werden der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung zur neuerlichen Verordnungsprüfung vorgelegt werden.

Das Grundstück 327/1, KG Oberpremstätten, wurden im Rahmen der Revision 4.0 des Flächenwidmungsplanes als Aufschließungsgebiet für "allgemeines Wohnen" ausgewiesen, wobei für die Umwandlung in vollwertiges Bauland die Erstellung von Bebauungsrichtlinien aufgetragen wurde. Im neuen Raumordnungsgesetzes 2010 ist die Erstellung von derartigen Richtlinien nicht mehr vorgesehen, sodass der Gemeinderat aufgrund der Empfehlung des Raumordnungsausschusses beschlossen hat, das von der Fa. M & M Thier Bauträger GmbH vorgestellte Projekt für 30 - 33 Wohneinheiten (dreigeschossige Verbauung mit zusätzlichem Dachgeschoss) grundsätzlich zu befürworten und auch keinen Bebauungsplan vorzuschreiben sowie die Umwandlung in vollwertiges Bauland der Kategorie "allgemeines Wohnen" vorzunehmen.

Der Gemeinderat hat aufgrund der neuen Bestimmungen im Stmk. Raumplanungsgesetzes 2010 beschlossen, ab 1. Juli 2010 für alle Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes (mit Ausnahme jener innerhalb von Revisionen) einen 50%-igen Beitrag zu den Kosten für das Änderungsverfahren einzuheben.

Für die Erstellung von digitalen Flächenwidmungsplänen schüttet die Stmk. Landesregierung Förderungsmittel aus. Der Förderungsvertrag mit der Abteilung 16 des Amtes der Stmk. Landesregierung, mit dem ein Betrag von € 2.371,95 ausbezahlt wird, wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Freiwillige Feuerwehr
Der Gemeinderat beschloss, a) die Ausschreibung vom Februar 2010 für die Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges zur widerrufen, b.) ein neues offenes Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung für die Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges mit Anhänger durchzuführen und c.) den Gemeindebetriebeausschuss zu beauftragen, die noch zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen zu prüfen bzw. zu genehmigen.

Fahrsicherheitsraining für jugendliche Mopedlenker
Nach entsprechenden Vorberatungen im Jugendausschuss hat der Gemeinderat auch für 2010 ein kostenloses Fahrsicherheitstraining für jugendliche Mopedlenker beschlossen. Dieses wird am Montag, dem 16. August 2010 im Fahrtechnikzentrum des ÖAMTC in Lang-Lebring stattfinden.

Kinderferienaktion
Nachdem es bei der Kinderferienaktion "Freunde finden" der Gemeinde so viele Anmeldungen gab beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung der dafür erforderlichen Budgetmittel.

Englisch im Kindergarten
Nachdem das im Vorjahr gestartete Projekt "Englisch im Kindergarten" so gut angenommen wurde, fasste der Gemeinderat einen Beschluss, dieses auch im Kindergartenjahr 2010 / 2011 fortzusetzen. Die Kosten dafür trägt zum Großteil die Gemeinde. Die Eltern haben für ihr Kind lediglich einen Jahresbeitrag von € 20,00 (bzw. € 10,00, wenn jemand im Halbjahr einsteigt) zu leisten.

Abwasserverband Grazerfeld
Für den notwendigen Ausbau der Kläranlage Wildon des Abwasserverbandes Grazerfeld hat dieser das zur Finanzierung aufgenommene Darlehen von € 6.000,000,00 um € 1.000.000,00 aufgestockt. Nachdem Unterpremstätten mit einem Anteil von 6,69 % beteiligt, fasste der Gemeinderat einen Beschluss, die anteilige Haftung über € 66.900,00 zu übernehmen.

Wohnungsvergaben
Nach Vorberatungen im Gemeindebetriebeausschuss hat der Gemeinderat folgende Mietwohnungen vergeben:
Wohnung Nr. 6 im Wohnhaus Haupstraße 136: Carmen Pawils
Wohnung Nr. 7 im Wohnhaus Hauptstraße 136: Christine Konrad
Wohnung Nr. 9 im Wohnhaus Packer Straße 2: Martin Christl

Rotes Kreuz
Für den von der Ortsstelle Lieboch des Roten Kreuzes durchgeführten Um- und Zubau bei der bestehenden Dienststelle (Gesamtkosten: € 480.000,00) beschloss der Gemeinderat, einen finanziellen Beitrag in der Höhe von € 20.000,00 zu leisten.

Straßenpolizei
Aufgrund der Novelle der Stmk. Gemeindeordnung beschloss der Gemeinderat eine Verordnung zu erlassen, mit der die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei dem Bürgermeister übertragen werden.

Prüfungsausschuss
Der Bericht der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 30. Juni 2010 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
19.07.2010