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Solaranlagen- und Photovoltaik-Förderungen - Änderungen
Nach Vorberatungen im Umweltausschuss beschloss der Gemeinderat den Höchstbetrag für die Förderung von Solaranlagen (€ 50,00 / m²) von € 800,00 auf
€ 1.000,00 rückwirkend mit 1. Jänner 2010 zu erhöhen, wenn die Solaranlage in die Heizung eingebunden wird.
Ebenfalls nach Vorberatungen im Umweltausschuss wurde die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entsprechend der Landesförderung von der Fläche auf
die Leistung umgestellt. Pro kW/p (Kilowatt / Peak) wird ein Betrag von € 200,00 ausbezahlt, wobei die Obergrenze des Förderungsbetrages mit € 1.000,00
bestimmt wurde. Diese Regelung gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2010 bis zumindest 31. Dezember 2010.
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