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Gemeinderatssitzung 19. Oktober 2004
Friedhofserweiterung
Für die von der Pfarre Premstätten geplanten infrastrukturellen Maßnahmen im Zuge der
Erweiterung des Friedhofes, der Erneuerung der Wege sowie der Errichtung einer Urnenwand
beschloss der Gemeinderat einen finanziellen Beitrag in der Höhe von € 70.000,00 zur
Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Zettling beteiligt sich an diesen Maßnahmen mit einem
Betrag von € 30.000,00.
Stockschießanlage
Nach Vorberatungen im Sport- und Freizeitausschuss ist der Gemeinderat zur Auffassung
gelangt, die Stockschießanlage auch auf der Südseite mit Verschiebeelementen sowie einem
Sektionaltor abzuschließen. Mit der Lieferung und Montage wurden die Firmen Strommer und
Gangl-Baumarkt betraut.
Flächenwidmungsplan
Nach intensiven Vorberatungen im Raumplanungsausschuss hat der Gemeinderat für das Grundstück
336, KG Oberpremstätten, den Bebauungsplan "Scheer & Partner" genehmigt und die Umwandlung des
Grundstückes in vollwertiges Bauland der Kategorie "reines Wohnen" vorgenommen. Seitens der
Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung wurden zwar im Rahmen der vorgesehenen
Anhörung keine Einwendungen vorgebracht, im Zuge der nach der Stmk. Gemeindeordnung vorgesehenen
Verordnungsprüfung wurden jedoch einige Punkte angeführt, nach denen dieser Bebauungsplan
städtebauliche Qualitätsmängel aufweisen würde. Der Gemeinderat beschloss, auf diesen Plan zu
beharren und der Stmk. Landesregierung eine entsprechende Stellungnahme zu übermitteln.
Mit der Flächenwidmungsplanänderung 3.03a-c wurden zusätzliche Baulandflächen ausgewiesen. Die
nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes bei solchen Änderungen durchzuführenden
Baulandmobilisierungsmaßnahmen erfolgte in Form von so genannten "Baulandverträgen". Auch in
diesem Fall wurden dazu vom Land Steiermark im Rahmen der Verordnungsprüfung Einwendungen
vorgebracht. Der Gemeinderat fasste mit einer entsprechenden Begründung einen einstimmigen
Beschluss, bei diesen vertraglichen Bestimmungen keine Abänderungen vorzunehmen.
Die Parzellen 63/29 und 66/9 (Teilfläche), beide KG Hautzendorf, mit einer Fläche von 3.575 m2
sind derzeit als "Industriegebiet I" ausgewiesen. Nachdem der Eigentümer das bestehende gewerblich
genutzte Objekt für die Errichtung von 26 Wohnungen umbauen möchte, fasste der Gemeinderat nach
Vorberatungen im Raumplanungsausschuss den Beschluss, ein Flächenwidmungsplanverfahren einzuleiten,
mit dem dieser Bereich in "allgemeines Wohngebiet" umgewandelt werden soll.
Das Ansuchen des Eigentümers der Grundstücke 493/19, 493/20, und 493/28, alle KG Unterpremstätten,
welche derzeit als "Freiland" ausgewiesen sind, um Umwandlung in Bauland wurde vom Gemeinderat
abgewiesen, da sich die Grundstücke außerhalb der im Siedlungsleitbild festgelegten bebaubaren
Bereiche befindet.
Gemeindewohnhäuser
Der Bau- und Wegeausschuss hat vorgeschlagen, beim Wohnhaus Hauptstraße 95 einen Austausch der
Fenster vorzunehmen sowie beim Wohnhaus Josef-Krainer-Straße 31 eine neue Haustüre und neue
Kellerfenster einzubauen. Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung erteilte der
Gemeinderat der Fa. Baumarkt Gangl GmbH., Unterpremstätten, den Auftrag zur Lieferung und Montage.
Aufgrund der Jahreszeit wird dieser Auftrag aber erst im April 2005 ausgeführt.
Die freigewordene Wohnung Nr. 8 im Wohnhaus Josef-Krainer-Straße 31 mit einer Nutzfläche von 38,37
m2 wurde an Herrn Rene Fischer vermietet.
Park Hautzendorf
Der Gemeinderat hat für die Errichtung der Parkanlage in Hautzendorf (Fläche: 2.322 m2) mit Frau
Zita Fink einen Mietvertrag abgeschlossen, der mit 31. Dezember 2004 befristet war. Der Gemeinderat
fasste den Beschluss, diesen Vertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Für den neu ausgebauten Bereich der Bahnhofstraße südlich des Bahnhofgebäudes (von der Ortstafel
bis zur Einbindung in die Landesstraße L 376) hat der Gemeinderat eine 50 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung
verordnet.
Jagdpachtschilling
Der Jagdpachtschilling ist gemäß den Bestimmungen des Stmk. Jagdgesetzes unter Zugrundelegung des
Flächenausmaßes an die Grundbesitzer auszuzahlen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass alle
Grundeigentümer ihren anteiligen Jagdpachtschilling (€ 4,84 / Hektar Grundfläche) im Marktgemeindeamt
während der Amtsstunden (Montag, Dienstag und Freitag von 7 - 12 Uhr und Donnerstag von 14-18 Uhr)
während des Zeitraumes von Dienstag, dem 2. November 2004 bis Freitag, dem 10. Dezember 2004 abholen
können.
Reinigungspersonal
Das mit Frau Margit Rischar, Hofbauerweg 16, eingegangene befristete Dienstverhältnis für die
Reinigung in der Schule wurde vom Gemeinderat in ein unbefristetes umgewandelt.
Für die Reinigung des Kultursaals ist ab sofort Frau Gerlinde Botjan, August-Plattl-Weg 16,
zuständig.
Nachmittagsbetreuung Schule
Nachdem die Kinderanzahl in der Nachmittagsbetreuung für die Volks- und Hauptschule gegenüber dem
Vorjahr angestiegen ist, hat der Gemeinderat festgelegt, die Kosten für die Verlängerung der
Beschäftigung einer zweiten Betreuungsperson zu übernehmen.
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