GEMEINDE NEWS
 

Gemeinderatssitzung 19. Oktober 2004

Friedhofserweiterung

Für die von der Pfarre Premstätten geplanten infrastrukturellen Maßnahmen im Zuge der Erweiterung des Friedhofes, der Erneuerung der Wege sowie der Errichtung einer Urnenwand beschloss der Gemeinderat einen finanziellen Beitrag in der Höhe von € 70.000,00 zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Zettling beteiligt sich an diesen Maßnahmen mit einem Betrag von € 30.000,00.

Stockschießanlage

Nach Vorberatungen im Sport- und Freizeitausschuss ist der Gemeinderat zur Auffassung gelangt, die Stockschießanlage auch auf der Südseite mit Verschiebeelementen sowie einem Sektionaltor abzuschließen. Mit der Lieferung und Montage wurden die Firmen Strommer und Gangl-Baumarkt betraut.

Flächenwidmungsplan

Nach intensiven Vorberatungen im Raumplanungsausschuss hat der Gemeinderat für das Grundstück 336, KG Oberpremstätten, den Bebauungsplan "Scheer & Partner" genehmigt und die Umwandlung des Grundstückes in vollwertiges Bauland der Kategorie "reines Wohnen" vorgenommen. Seitens der Fachabteilung 13B des Amtes der Stmk. Landesregierung wurden zwar im Rahmen der vorgesehenen Anhörung keine Einwendungen vorgebracht, im Zuge der nach der Stmk. Gemeindeordnung vorgesehenen Verordnungsprüfung wurden jedoch einige Punkte angeführt, nach denen dieser Bebauungsplan städtebauliche Qualitätsmängel aufweisen würde. Der Gemeinderat beschloss, auf diesen Plan zu beharren und der Stmk. Landesregierung eine entsprechende Stellungnahme zu übermitteln.

Mit der Flächenwidmungsplanänderung 3.03a-c wurden zusätzliche Baulandflächen ausgewiesen. Die nach den Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes bei solchen Änderungen durchzuführenden Baulandmobilisierungsmaßnahmen erfolgte in Form von so genannten "Baulandverträgen". Auch in diesem Fall wurden dazu vom Land Steiermark im Rahmen der Verordnungsprüfung Einwendungen vorgebracht. Der Gemeinderat fasste mit einer entsprechenden Begründung einen einstimmigen Beschluss, bei diesen vertraglichen Bestimmungen keine Abänderungen vorzunehmen.

Die Parzellen 63/29 und 66/9 (Teilfläche), beide KG Hautzendorf, mit einer Fläche von 3.575 m2 sind derzeit als "Industriegebiet I" ausgewiesen. Nachdem der Eigentümer das bestehende gewerblich genutzte Objekt für die Errichtung von 26 Wohnungen umbauen möchte, fasste der Gemeinderat nach Vorberatungen im Raumplanungsausschuss den Beschluss, ein Flächenwidmungsplanverfahren einzuleiten, mit dem dieser Bereich in "allgemeines Wohngebiet" umgewandelt werden soll.

Das Ansuchen des Eigentümers der Grundstücke 493/19, 493/20, und 493/28, alle KG Unterpremstätten, welche derzeit als "Freiland" ausgewiesen sind, um Umwandlung in Bauland wurde vom Gemeinderat abgewiesen, da sich die Grundstücke außerhalb der im Siedlungsleitbild festgelegten bebaubaren Bereiche befindet.

Gemeindewohnhäuser

Der Bau- und Wegeausschuss hat vorgeschlagen, beim Wohnhaus Hauptstraße 95 einen Austausch der Fenster vorzunehmen sowie beim Wohnhaus Josef-Krainer-Straße 31 eine neue Haustüre und neue Kellerfenster einzubauen. Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung erteilte der Gemeinderat der Fa. Baumarkt Gangl GmbH., Unterpremstätten, den Auftrag zur Lieferung und Montage. Aufgrund der Jahreszeit wird dieser Auftrag aber erst im April 2005 ausgeführt.

Die freigewordene Wohnung Nr. 8 im Wohnhaus Josef-Krainer-Straße 31 mit einer Nutzfläche von 38,37 m2 wurde an Herrn Rene Fischer vermietet.

Park Hautzendorf

Der Gemeinderat hat für die Errichtung der Parkanlage in Hautzendorf (Fläche: 2.322 m2) mit Frau Zita Fink einen Mietvertrag abgeschlossen, der mit 31. Dezember 2004 befristet war. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, diesen Vertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern.

Geschwindigkeitsbeschränkung

Für den neu ausgebauten Bereich der Bahnhofstraße südlich des Bahnhofgebäudes (von der Ortstafel bis zur Einbindung in die Landesstraße L 376) hat der Gemeinderat eine 50 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet.

Jagdpachtschilling

Der Jagdpachtschilling ist gemäß den Bestimmungen des Stmk. Jagdgesetzes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes an die Grundbesitzer auszuzahlen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass alle Grundeigentümer ihren anteiligen Jagdpachtschilling (€ 4,84 / Hektar Grundfläche) im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden (Montag, Dienstag und Freitag von 7 - 12 Uhr und Donnerstag von 14-18 Uhr) während des Zeitraumes von Dienstag, dem 2. November 2004 bis Freitag, dem 10. Dezember 2004 abholen können.

Reinigungspersonal

Das mit Frau Margit Rischar, Hofbauerweg 16, eingegangene befristete Dienstverhältnis für die Reinigung in der Schule wurde vom Gemeinderat in ein unbefristetes umgewandelt.

Für die Reinigung des Kultursaals ist ab sofort Frau Gerlinde Botjan, August-Plattl-Weg 16, zuständig.

Nachmittagsbetreuung Schule

Nachdem die Kinderanzahl in der Nachmittagsbetreuung für die Volks- und Hauptschule gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist, hat der Gemeinderat festgelegt, die Kosten für die Verlängerung der Beschäftigung einer zweiten Betreuungsperson zu übernehmen.

25. Oktober 2004