Gesetzliche Grundlagen
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Stmk. Raumordnungsgesetz - LGBl. 127/1974,
zuletzt geändert mit LGBl. 89/2008
Unter Raumordnung versteht man die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten.
Örtliches Entwicklungskonzept
Im Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) sind ausgehend von der Bestandsaufnahme und unter Bedachtnahme auf die überörtlichen Planungen die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde festgelegt. Das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0 wurde vom Gemeinderat am 20. Oktober 2009 beschlossen.
ÖEK 4.0 Wortlaut
ÖEK 4.0 Plan
ÖEK 4.0 Differenzpläne
ÖEK 4.0 Teilraumabgrenzungen und Übersicht
Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat hat basierend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept mit 2/3-Mehrheit einen Flächenwidmungsplan zu beschließen, der das gesamte Gemeindegebiet räumlich gliedert und die Nutzungsarten für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festlegt.
Nach Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes hat die Gemeinde mit der Bebauungsplanung zu beginnen und durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen. Die Gemeinde kann Teile des Baulandes, für die Bebauungspläne nicht erforderlich sind, mit Beschluss festlegen (Zonierung).
Der derzeitige Flächenwidmungsplan 4.0 der Marktgemeinde Unterpremstätten wurde am 16. Dezember 2008, 27. Jänner 2009, 21. April 2009 bzw. am 15. Dezember 2009 und ist seit 23. Februar 2010 rechtskräftig.
