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Unterpremstaetten

AKTUELLES

Aktuelle Termine:

16.05. Muttertagsfahrt nach Maria Lankowitz (GH Schneiderwirt), Pensionistenverband

17.05. Hlg. Messe, 10.00 Uhr

21.05. Bushido, Schwarzl Freizeitzentrum

25.-27.05. Tattoo Convention, Schwarzl Freizeitzentrum

26.05. "Steirisch Tanzen", 20.00 Uhr, Kultursaal

27.05. Heilige Messe, 10.00 Uhr

02.06. Prüfung, Hundeschule

02.06.-03.06. Ausflug Theater & Kultur Unterpremstätten

06.06. Seniorenclub, 14.00 Uhr, Pfarrheim

07.06. Hlg. Messe, 9.00 Uhr

 Alle Termine

Umweltschutz

- Berg- und Naturwacht
- Lärmschutzverordnung
- Tierkörperbeseitigung

 


Berg- und Naturwacht

Steiermärkische Berg- und Naturwacht
Körperschaft öffentlichen Rechtes
Unterpremstätten

Die Ortseinsatzstelle Lieboch besteht seit 1975 und umfasst die Gemeinden Dobl, Haselsdorf-Tobelbad, Lieboch, Pirka, Unterpremstätten und Seiersberg mit einer Gesamtfläche von ca. 70 km². Der Sitz der Einsatzstelle befindet sich im Wirtschaftshof der Marktgemeinde Lieboch.

Einsatzleiter: Toni Plaschzug, Tel. 0664 / 190 95 25
Stellvertreter: Hans Rappold, Tel. 0664 / 166 97 98


Aufgaben der Berg- und Naturwacht:

In der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft durch Aufklärung zu wecken und somit die Natur als Lebensbereich für Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu bewahren.

Die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutze der Natur zu überwachen.

Die Landes- und die Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes zu unterstützen.

Zu unseren speziellen Tätigkeiten zählt auch der Artenschutz: Fledermaus: Anfertigen der Sommerquartiere mit ständiger Betreuung Weißstorch: Horstinstandhaltungen, Bestandszählungen, Erhaltung von Lebensräumen (Wiese)
Singvögel: Anfertigen von Nistkästen, dzt. ca. 1.000 Kästen für den Höhlenbrüter
Amphibienschutz: Aufstellen von Krötenzäunen
Ameisen: Bau von Schutzgitter für Ameisenhaufen (Ameisenburg) Pflanzen: Erhaltung der unter Schutz stehenden Blumen (Knabenkraut, Gelbe Wasserschwertlilie, Wollgras etc.)

Im Zuge der Vollziehung der Abfall-, Altlasten- und Luftreinhaltegesetze und des Gewässer- und Uferschutzes u.a. Mitarbeit bei der Aktion "Saubere Gemeinde" - Beseitigen von Müllablagerungen im Wald- und Wegbereich (mit der Bevölkerung).


Lärmschutzverordnung

Lärmbelästigende Gartenarbeiten wie die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 7.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt werden.

An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten ausnahmslos verboten.


Tierkörperbeseitigung

Die Anlieferung und Übernahme von Tierkörpern kann aus veterinärrechtlichen Bestimmungen nur gegen telefonische Voranmeldung (Tel. 0676-3814102) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr erfolgen.

Auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage in der Thalerhofstraße sind zwei überdachte Kühlboxen mit zwei bzw. drei 240-Liter-Behältern aufgestellt.

Bei einem Gewicht von mehr als 30 kg werden solche Tierkörper oder Körperteile von der TKV - Steirische TierkörperverwertungsgesmbH. & Co. KG (Tel. 03453 / 25 10-0) von der angegebenen Adresse abgeholt. Leichtere Tierkörper sind in die Tierkadaver-Kühlbehälter einzubringen.

Bestimmte tierische Gewebe ("spezifisches Risikomaterial - SRM") müssen seit Oktober 2000 getrennt gesammelt und unschädlich beseitigt werden. Als spezifizierte Risikomaterialien (SRM) gemäß der Verordnung Nr. 1139/2003 der Europäischen Gemeinschaft gelten somit:

bei allen Rindern jeden Alters, also auch Kälbern:
der gesamte Darm vom Labmagenausgang bis zum After einschließlich Mesenterium
die Mandeln (Tonsillen)

bei Rindern ab einem Alter von 12 Monaten zusätzlich:
der knöcherne Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, aber ohne Unterkiefer
das Rückenmark
die Wirbelsäule mit den Spinalganglien, ausgenommen die Schwanzwirbel, Querfortsätze der Lenden- und Brustwirbel sowie Kreuzbeinflügel

bei allen Schafen und Ziegen jeden Alters, also auch Lämmern und Kitzen:
die Milz und das Ileum

bei Schafen und Ziegen ab einem Alter von 12 Monaten zusätzlich:
der knöcherne Schädel, einschließlich Gehirn und Augen
die Mandeln (Tonsillen)
das Rückenmark

Körper oder Körperteile von Rindern, Schafen oder Ziegen:
Die verendet sind oder getötet, aber nicht geschlachtet wurden, wenn sie die oben genannten Gewebe enthalten.


Wenn Sie nähere Informationen über unten angeführten Link haben wollen, so geben Sie bitte immer den jeweiligen  fettgedruckten Suchbegriff in das Feld ein (zum Beispiel)


Anschließend klicken Sie bitte auf den Button Suche starten.

Stmk. Tierkörperverwertungsverordnung 2002

 

 


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