Die Stmk. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115, mit Beschluss vom 24. April 1972 der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Unterpremstätten mit Wirkung vom
1. Juni 1972 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
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Beschreibung: „In silbernem Schilde zwei schmale rote Pfähle auf einer roten, silbern gefugten Ziegelmauer; zwischen den Pfählen eine grüne Fichte.“ |

