Der Gemeinderat der Marktgemeinde Unterpremstätten hat die bereits seit einigen Jahren bestehende Lehrlingsförderung Ende 2002 novelliert bzw. adaptiert. Für alle ab dem 1. Jänner 2003 abgeschlossenen Lehrverträge gilt die neue Regelung, wonach:
für alle Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Unterpremstätten, in den ersten zwölf Monaten ihrer Lehrzeit, ein Betrag von Euro 100,00 pro Monat bzw.
für alle Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Unterpremstätten haben, in den ersten zwölf Monaten ihrer Lehrzeit, ein Betrag von Euro 50,00 pro Monat an den "Lehrbetrieb" ausbezahlt wird.
Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt - nach Prüfung, ob das Lehrverhältnis noch aufrecht ist - im Nachhinein.
